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Haustier im Interessentenbogen - Haltung erlaubt?

 
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morituri
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 17:03    Titel: Haustier im Interessentenbogen - Haltung erlaubt? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wenn in einem Interessentenbogen vom zukünftigen Mieter ein konkretes Haustier angegeben wurde, darf der Mieter dann bei Wohnungszusage des Vermieters automatisch davon ausgehen, dass die Haltung dieses spezifischen Haustiers auch erlaubt ist? Ausgehend davon, dass im Mietvertrag steht, dass Haustierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf. Könnte man also die Wohnungszusage zusammen mit der Angabe des Mieters auch als Zusage für die Haltung des Haustieres interpretieren?
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

erlaubt ist nur was auch schriftlich bestätigt ist. Also lieber schriftlich machen.
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 21:28    Titel: Re: Haustier im Interessentenbogen - Haltung erlaubt? Antworten mit Zitat

morituri hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,

wenn in einem Interessentenbogen vom zukünftigen Mieter ein konkretes Haustier angegeben wurde, darf der Mieter dann bei Wohnungszusage des Vermieters automatisch davon ausgehen, dass die Haltung dieses spezifischen Haustiers auch erlaubt ist? Ausgehend davon, dass im Mietvertrag steht, dass Haustierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf. Könnte man also die Wohnungszusage zusammen mit der Angabe des Mieters auch als Zusage für die Haltung des Haustieres interpretieren?

Das sehe ich so. Ein Mietvertrag wird übrigens nicht vorgegeben,sondern verhandelt. In einem Mietvertrag steht exakt das, was die Parteien reinschreiben. In diesem Fall würde ich selbstverständlich das besagte Haustier dokumentieren.
MfG
Lucky
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