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Wenn Sie die Unternehmer GmbH meinen, ja, die kann bereits gegründet werden. Dazu bedarf es der Protokollierung des im Anhang zum GmbHG aufgeführten Gründungsprotokolls vor einem Notar sowie der Anmeldung durch den Geschäftsführer. Das ganze geht dann zum Handelsregister.
Wenn Sie die Unternehmer GmbH meinen, ja, die kann bereits gegründet werden. Dazu bedarf es der Protokollierung des im Anhang zum GmbHG aufgeführten Gründungsprotokolls vor einem Notar sowie der Anmeldung durch den Geschäftsführer. Das ganze geht dann zum Handelsregister.
Gruß
Dea
Die "Mini-GmbbH" benötigt statt "GmbH" den Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" und kann mit einem Stammkapital ab 1,00 Euro gegründet werden.
Die Protokollierung des im Anhang zu GmbHG aufgeführten Gründungsprotokolls ist nicht zwingend, vielmehr ist es ein Muster, bei dessen Verwendung die Gründung vereinfacht und kostengünstiger wird.
Die Gesellschafter gehen zum Notar und halten dort ihre erste Gesellschafterversammlung ab, auf welcher sie die GmbH bzw. Unternehmergesellschaft gründen und den Geschäftsführer bestellen.
Der Notar meldet die Gesellschaft beim Handelsregister an, wenn der Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals (auf ein Bankkonto) erbracht ist.
Die "Mini-GmbH" kann zwar mit 1,00 Euro gegründet werden, aber dabei ergibt sich folgendes Problem. Die Gründungskosten dürfen von der Gesellschaft maximal in Höhe des Stammkapitals und maximal in Höhe von 300,00 Euro übernommen werden. Den übersteigenden Betrag tragen die Gesellschafter selbst. Besser ist also, ein Stammkapital in Höhe von mindestens 300,00 Euro zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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