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Darf ein Vermieter den Angehörigen des Mieters erzählen

 
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renek85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 17:41    Titel: Darf ein Vermieter den Angehörigen des Mieters erzählen Antworten mit Zitat

Darf ein Vermieter den Angehörigen des Mieters erzählen, das der Mieter keine Miete zahlt?


Danke für die antworten.

Viele Grüße

Rene
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Darf ein Vermieter den Angehörigen des Mieters erzählen, das der Mieter keine Miete zahlt?


Warum nicht. Unter den Datenschutz fällt dies nicht. Möglicherweise bekommt der VM dadurch seine Miete.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::

Warum nicht. Unter den Datenschutz fällt dies nicht. Möglicherweise bekommt der VM dadurch seine Miete.


Denke dafür gibt es geeignete Mittel den Mieter zur Mietzahlung zu bewegen.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 21:08    Titel: Re: Darf ein Vermieter den Angehörigen des Mieters erzählen Antworten mit Zitat

renek85 hat folgendes geschrieben::

Darf ein Vermieter den Angehörigen des Mieters erzählen, das der Mieter keine Miete zahlt?



Hallo,

ist das denn wahr oder eine Lüge?



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 16:56    Titel: Re: Darf ein Vermieter den Angehörigen des Mieters erzählen Antworten mit Zitat

renek85 hat folgendes geschrieben::
Darf ein Vermieter den Angehörigen des Mieters erzählen, das der Mieter keine Miete zahlt?

Nur dann, wenn es stimmt. Ansonsten wäre es "üble Nachrede".
Manche Vermieter hängen auch Listen ins Treppenhaus (schwarzes Brett) wer mit der Miete im Rückstand ist.
MfG
Lucky
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KingPing
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 13:36    Titel: Verschwiegenheitspflicht, ja oder nein? Antworten mit Zitat

Ich denke, es hängt davon ab, ob die Angehörigen "Bestandteil" des Mietverhältnisses sind oder nicht. Stehen die Angehörigen außerhalb des Mietverhältnisse (sie bewohnen nicht die gleiche Wohnung), geht die Zahlungsmoral niemanden was an. Dies sind vertrauliche Informationen, die der Vermieter genauso zu handhaben hat. Preisgabe solcher Informationen können den Ruf des Mieters (zu Recht oder zu Unrecht) schädigen und müssen unterlassen werden.

Gruß

KingPing
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Das Leben polarisiert! Warum gibt es keine Linksanwälte?
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