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Hallo,
ich hab vor 1 woche bemerkt, dass auf meiner westseite Wasser durchs mauerwerk dringt. Meine Wohnung ist altbau. Eine stecknadel kann ich mit dem kleinen finger ins Mauerwerk drücken, alle anderen Räume haben keine Probleme mit feuchtigkeit.
Mein VM habe ich den Schaden gemeldet und er hat mir schriftlich geschrieben, dass er sich sofort drum kümmert.
Um die Feuchtigkeit zu entfernen, soll ich regelmäßig lüften und heizen. Mein Problem ist nur, dass ich befürchte die Feuchtigkeit wird zu schimmel, weil ich über Weihnachten im ski urlaub und allgemein selten zu hause bin um regelmäßig zu heizen und lüften.
kann ich meinen VM verpflichten aktiv gegen Wasser vorzugehen? gibt es eine Rechtssprechung auf das ich mich beziehen kann?
Ein weiteres Problem das ich habe, ist ein geeigneten Nachmieter zu finden. Ich möchte im März mit meiner Freundinn zusammen ziehen und suche einen Nachmieter, was wiederum zu einem Problem werden könnte.
Bis zur Beseitigung des Mangels darf man die Miete mindern.
Bei keiner echten Ersatzmieterklausel muss er keinen Ersatzmieter annehmen. Weshalb nicht einfach bis zum 5.1.2009 kündigen, dann könnte man am 31.3.32009 das Mietverhältnis beenden.
Während der Abwesenheit, könnte man entweder eine Vertrauensperson beauftragen oder die Fenster kippen und die Heizung etwas aufdrehen. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Ja, der Mieter hat eine Schadensminderungspflicht. Wenn dazu regelmässiges heizen und lüften gehört um den Schaden zu minimieren, dann muss der Mieter dies tun. Wie er das macht ist allerdings seine Sache.
wenn ich grob bei google schaue, kann ich die Miete um ca. 10% kürzen.
meine Kündigungsfrist steht nicht im Vertrag, somit habe ich 3 Monate.
"Bei keiner echten Ersatzmieterklausel muss er keinen Ersatzmieter annehmen" Nein, im vertrag steht leider ncihts, somit müsste ich nachfragen. allerdings eine wohnung mit feuchter wand zu vermieten ist etwas schwieriger... Muss ich einem potentiellen nachmieter den schaden zeigen?
gibt es keine Mittel, um eine wand aktiv zu entwässern? bevor sich schimmel bildet oder meine Möbel befallen werden?
Muss ich einem potentiellen nachmieter den schaden zeigen?
Wozu einen Mangel verschweigen ?
Kannst du denn verhindern, dass man dir das Wissen um den Mangel nicht nachweisen kann ? Angeblich hast du doch den Mangel gemeldet... _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
..... gibt es keine Mittel, um eine wand aktiv zu entwässern?
Es gibt Trocknungsmaschinen, die der Luft permanent Feuchtigkeit entziehen. Zusätzlich kann man heizen und die Wand mit einem Ventilator anblasen - bis die Wand trocken ist.
Wichtiger wäre jedoch, zuerst festzustellen, woher die Feuchtigkeit kommt.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Muss ich einem potentiellen nachmieter den schaden zeigen?
Meiner Ansicht nach nicht. Falls überhaupt müsste das höchstens der Vermieter machen.
Warum denkst du überhaupt einen Nachmieter finden zu müssen?
Falls jetzt gekündigt wird, endet der Mietvertrag doch sowieso zum 31. März. Und dann braucht dich auch die feuchte Wand nicht zu interessieren.
Und falls der Vermieter nicht mit einem Nachmieter einverstanden ist oder einen potentiellen Nachmieter nicht akzeptiert, geht meiner Ansicht nach früher eh nichts.
Oder versteh ich da was verkehrt? _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
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