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dr.hardstyle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 20.12.08, 14:46 Titel: Mietvertrag vorzetig Kündigen |
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Hallo
Herr Y hat eine frage
Er und seine freundinn und die 2 Kinder sind in einer 3 Zimmer Wohnung gezogen.
Nun habe haben die erfahren das die Freundinn in der 6 woche schwanger ist, hinzukommt noch das die beiden sich in einen anderen Bundesland bewerben wollen wegen der Arbeit weil dort auch Familie ist und hir keiner für die da ist.
Nun ist die frage gibt es eine klause wo man die 3 monatigen kündigungsfrist nicht beacht5en muss , gibt es vieleicht eine ausnahme.
Danke im vorraus |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 20.12.08, 15:30 Titel: |
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| Die drei Monate muß man schon einhalten. Ausserdem bis zum 9. Monat dauerts ja noch. |
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dr.hardstyle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 20.12.08, 15:43 Titel: |
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Hi
im Mietvertrag steht ....
Für die Kündigung aus wichtigem Grund gelten für Mieter und Vermieter die gesetzlichen Bestimmungen....
Also kann man da wirklich nix machen? |
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Ulrich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1038 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 20.12.08, 16:46 Titel: |
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| Nein, als "wichtiger Grund" sind im Gesetz andere Dinge - massive Vertragsverletzungen - definiert. Für die Schwangerschaft kann ja der Vermieter (hoffentlich) nichts. |
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dr.hardstyle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 21.12.08, 13:23 Titel: |
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und was ist...
wenn die schnellstraße für die kinder unzumutbar ist so wie der lärm..... |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 21.12.08, 13:33 Titel: |
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| dr.hardstyle hat folgendes geschrieben:: | | wenn die schnellstraße für die kinder unzumutbar ist so wie der lärm..... | Das ist natürlich ein Argument. Jetzt müßte Y nur noch nachweisen, daß die Schnellstraße erst nach Abschluß des Mietvertrages - thumpppp - tadaaa - vom Himmel gefallen ist.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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dr.hardstyle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 21.12.08, 13:36 Titel: |
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das war so nicht gemeint
nur mittlerweile merkt man das wirklich das es hir etwas grausam ist un laut hinzu in der nacht und ich will mal nicht von den lärm der brauerei reeden die gegen über ist |
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Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 21.12.08, 13:39 Titel: |
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| dr.hardstyle hat folgendes geschrieben:: | und was ist...
wenn die schnellstraße für die kinder unzumutbar ist so wie der lärm..... |
Hallo,
die Straße war doch vor dem Einzug schon da, oder?
Es kann doch nicht Sache des VM sein, hier einen Fehler des Mieters auszubügeln.
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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dr.hardstyle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 21.12.08, 13:45 Titel: |
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| Elektrikör hat folgendes geschrieben:: | | dr.hardstyle hat folgendes geschrieben:: | und was ist...
wenn die schnellstraße für die kinder unzumutbar ist so wie der lärm..... |
Hallo,
die Straße war doch vor dem Einzug schon da, oder?
Es kann doch nicht Sache des VM sein, hier einen Fehler des Mieters auszubügeln.
MfG |
Das hat keiner geschrieben es geht nur da drum das es schon etwas sehr sehr laut ist und nicht wie der vermieter es beschrieben hat .... am tag der besichtigun war ein somntag also ruhe hir nur mittkerweile merkt man es doch sehr.. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 21.12.08, 13:55 Titel: |
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Es ist die Sache des Mieters, die Lage, Ausstattung und sonstige Gegebenheiten der Wohnung zu prüfen, bevor er einen Vertrag unterschreibt. Der Vermieter hat bestimmt nicht behauptet, dass es dort weder eine Straße, noch eine Brauerei geben würde. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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dr.hardstyle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 21.12.08, 15:11 Titel: |
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| also keine chance voher auszutretten |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 21.12.08, 15:34 Titel: Re: Mietvertrag vorzetig Kündigen |
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| dr.hardstyle hat folgendes geschrieben:: | | ....Nun ist die frage gibt es eine klause wo man die 3 monatigen kündigungsfrist nicht beacht5en muss , gibt es vieleicht eine ausnahme. |
Das Mietrecht gilt für alle Bundesbürger - außer für dr.hardstyle. Außerdem setzt eine Schwangerschaft sämtliche Gesetze außer Kraft.
Ein Mieter kann außerordentlich, d.h. fristlos kündigen, wenn ihm die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein solcher Fall liegt z.B. vor, wenn der Vermieter ein Verhältnis mit Frau dr.hardstyle hätte oder der Vermieter gegenüber dem Mieter handgreiflich wird.
Unabhängig von der Gesetzeslage kann ein Mieter auch durchaus ein vernünftiges Gespräch mit dem Vermieter führen - mit dem Ziel, eine verkürzte Kündigungsfrist zu vereinbaren. Einem Vermieter dürfte es so ziemlich egal sein, ob er ab 1. April neu vermietet, oder schon ab 1. Februar. Für ihn ist es wichtig, daß die Wohnung nicht leersteht. Also bietet der Mieter Kooperation bei der Nachmietersuche an - und wenn dies nahtlos gelingt, wird jeder Vermieter mit einer vorzeitigen Vertragsbeendigung einverstanden sein.
Ich wünsche ein frohes Weihnachtsfest und ein Gutes Neues Jahr.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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dr.hardstyle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 24.12.08, 20:01 Titel: |
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Danke für die schnell antwort
die hinweise werde berücksichtigt und angewandt
frohes fest und ein guten rutsch ins neue jahr |
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