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Verfasst am: 24.12.08, 10:54 Titel: Abgabe an das Amtsgericht
Mal angenommen der Antrag für eine einstweilige Verfügung wird vom Landgericht wegen zu geringem Streitwert an das Amtsgericht abgegeben. Muss dieser Beschluss dem Störer mitgeteilt werden? Der weiss ja noch nichts, dass gegen ihn eine einstweilige Verfügung beantragt wurde.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 26.12.08, 18:09 Titel:
Da mir nicht klar ist, was die Frage mit Urheber- bzw. Markenrecht zu tun hat, verschiebibere ich mal ins Zivilprozeßrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.12.08, 18:24 Titel:
Zitat:
Muss dieser Beschluss dem Störer mitgeteilt werden?
Nein. Wird die Verfügung erlassen, kann er sämtliche wesentlichen Unterlagen, die dem Beschluss zugrunde liegen, beim Gericht anfordern, wird die Verfügung zurückgewiesen, kann es ihm sowieso egal sein.
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