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Belegeinsicht nur bei gefördertem Mietraum?

 
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TinaM
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Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 14:24    Titel: Belegeinsicht nur bei gefördertem Mietraum? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe hier im Forum gelesen, dass ein Mieter nur Rechnungskopien der Jahresabrechnungen anfordern kann, wenn es sich um gefördertem Mietraum handelt!? Besteht das Recht wirklich auch nicht, wenn man den Verdacht hat, dass der Vermieter sich bereichern will und absichtlich falsch abrechnet? Was ist, wenn ein Mieter weiß, dass tatsächlich mehr Menschen im Haus wohnen, als der Vermieter die Kosten verteilt hat.
_________________
Gruss
Tina
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 26.12.08, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tina M.,

das ist richtig. Bei gefördertem Mietraum ist der VM verpflichtet gegen Kostenerstattung, die Belege in Kopie vorzulegen.

Im frei finanzierten Wohnungsbau ist dies so nicht vorgesehen. Dennoch kann der M die Belege einfordern, wenn es ihm nicht zumutbar ist, die Belege am Wohnort des VM einzusehen. (Große Entfernung). Der M kann es im Übrigen immer beantragen. Wenn der VM sich darauf einlässt, umso besser.

Wenn man sodann den Verdacht etwaiger Betrugsabsichten des VM hegt, dann berechtigt dies auch nicht zur Übersendung von Kopien der Rechnungsbelege. Für deratige Ermittlungen ist die Staatsanwalt zuständig und nicht der Mieter.
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TinaM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der M kann es im Übrigen immer beantragen.


Gibt es dafür einen Gesetzestext? Wo kann ich den § nachlesen bzw. kopieren?
_________________
Gruss
Tina
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Ulrich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

TinaM hat geschrieben:

Zitat:
Gibt es dafür einen Gesetzestext? Wo kann ich den § nachlesen bzw. kopieren?


Da haben Sie Volker13 wohl falsch verstanden. Beantragen können Sie alles, nur der Vermieter muss sich nicht darauf einlassen. Folglich gibts auch keinen § dafür.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Und was ist mit §259 BGB?

 
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Ulrich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat geschrieben:

Zitat:
Und was ist mit §259 BGB?


Wie weit der geht bzw. wo da die Grenze ist, hat der BGH im Urteil VIII ZR 78/05 vom 08.03.2006 definiert.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe auch nicht, was der 259 überhaupt mit der Zusendung von Belegen zu tun haben soll?
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hätte besser meine Klappe gehalten. Verlegen

 
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