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Studiengebühren des WS bei der ESt-Erklärung

 
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Phoebus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2008
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 03:36    Titel: Studiengebühren des WS bei der ESt-Erklärung Antworten mit Zitat

Hallo!

Wie ist das, wenn man bei der Einkommensteuererklärung die Studiengebühren des Wintersemesters als besondere Ausbildungskosten anbringen will? Muss man da die Studiengebühren (und den Verwaltungskostenbeitrag und den Studentenwerksbeitrag) durch zwei teilen (weil ja nur die ersten drei Monate des Semesters im Kalenderjahr liegen) oder nicht (weil man ja die vollen Gebühren schon im Jahr bezahlt hat)?
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 29.12.08, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Die Ausgaben sind in dem Jahr anzugeben, in dem Sie gezahlt werden.
Ob diese für künftige oder vergangene Zeiträume bezahlt werden ist irrelevant.

Gruß
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