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Folgendes dürfte auch für das Fachgymnasium zutreffen:
Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen
RdErl. d. MK v. 16.12.2004 – 33-83 201 (SVBl. 2/2005 S.75 ) - VORIS 22410 -
Zitat:
4. Bewertete schriftliche Arbeiten sind in der Regel einige Tage vor der Anfertigung anzukündigen. Sie sollen möglichst gleichmäßig über das Schuljahr verteilt werden, um Häufungen vor den Zeugnis- und Ferienterminen zu vermeiden. Während einer Woche dürfen von einer Klasse oder Lerngruppe höchstens drei, an einem Schultag darf nicht mehr als eine bewertete schriftliche Arbeit geschrieben werden. Für die Koordination der Termine sorgt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, in der gymnasialen Oberstufe die Oberstufenkoordinatorin oder der Oberstufenkoordinator.
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