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Verfasst am: 29.12.08, 19:28 Titel: Verjährung bei ?-Vertrag (Kommision, Lager, was auch immer)
Vollkaufmann A kauft 2005 bei X Schrott, um diesen gewinnbringend weiterzuveräußern.
Hierzu vereinbart er mündlich mit Vollkaufmann B, dass dieser die Ware bei X abholt, "man die Ware weiterveräußert" und sich den Gewinn teilt. B, der ebenso Schrotthändler ist wie A, schmeißt die Ware bei sich auf den Hof.
Die Sache verläuft im Sande. Schriftlich belegbar ist nur der A´s Kauf bei X und die Abholung durch B.
Im Jahr 2008 fällt dem A die Ware ein. Bei B hat die Geschäftsführung gewechselt. Keiner weiss, wo die Ware ist.
Droht aus irgendeiner Sicht hier Verjährung zum 31.12.2008?
Herausgabeanspruch des Eigentümers nach BGB verjährt doch erst 3 Jahre nach Geltendmachung - diese müsste B aber beweisen, was er nicht kann.
Schadensersatzanspruch aus Lagervertrag nach HGB verjährt 1 Jahr nach Anzeige des Verlustes. (475a HGB) - diese Anzeige müsste B ebenfalls beweisen, was er nicht kann.
Hier könnte auch ein Kommissionsgeschäft vorliegen....
Übersieht A eine Verjährungsvorschrift? _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Was will A überhaupt von wem verlangen? Den Kaufpreis, die Ware oder sonst etwas? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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