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Ich habe wie hier schon so oft beschrieben Probleme mit der Nebenkostenabrechnung.
Mein Problem ist aber nun, dass mir die Abrechnungen für 2006 und 2007 fehlen.
Trotz mehrfacher Bitte und mündlicher Zusage des Vermieters kam jedoch bisher keine Abrechnung.
Welche Möglichkeiten habe ich nun den Vermieter zu der Abrechnung zu "zwingen"?
Und wenn er tatsächlich so stur ist, kann man auch schon mal androhen, dass man von seinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch macht und die Zahlung der Nebenkostenvorauszahlungen bis auf weiteres erst enmal einstellt, bis die Abrechnungen da sind.
Vier Wochen ist schon fast unanständig viel Zeit. Zwei Wochen sollten reichen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Und wenn er tatsächlich so stur ist, kann man auch schon mal androhen, dass man von seinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch macht und die Zahlung der Nebenkostenvorauszahlungen bis auf weiteres erst enmal einstellt, bis die Abrechnungen da sind.
Ja.
Zitat:
In einem bestehenden Mietverhältnis über Wohnraum kann der Mieter nicht die vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen, wenn der Vermieter nicht fristgerecht über die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraums abgerechnet hat. In diesem Fall ist der Mieter dadurch hinreichend geschützt, dass ihm bis zur ordnungsgemäßen Abrechnung des Vermieters gemäß § 273 Abs. 1 BGB ein Zurückbehaltungsrecht jedenfalls hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zusteht.
BGH, Urteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 191/05
Zitat:
Vier Wochen ist schon fast unanständig viel Zeit. Zwei Wochen sollten reichen.
Wäre eine 4-wöchige Frist analog zu §556b II BGB nicht vielleicht doch besser?
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