Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Falsche Rechtsberatung unter Freunden
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Falsche Rechtsberatung unter Freunden

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 11:27    Titel: Falsche Rechtsberatung unter Freunden Antworten mit Zitat

A hat einen Freund B, der Rechtsanwalt ist.
A wird nun mit Berufung auf Rechtsanwalt C aufgefordert, umgehend einem laufenden und offenbar nicht aussichtslosen Verfahren beizutreten, da ansonsten Verjährung drohe.
A fragt B und B teilt A mit, dass Verjährung nicht drohe.
Hierbei vertut sich B aber: das Recht, das eingeklagt wird, verjährt nicht - wohl aber der daraus erwachsende Anspruch (komplizierte Sache, bitte einfach so hinnehmen).
A kommen allerdings bald Zweifel.
Könnte B im Falle, dass die Sache nicht hinzubiegen ist, in Haftung genommen werden?
Es ist zu erwarten, dass sämtliche Register gezogen werden, da eine ganz erhebliche Summe strittig ist.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
A wird nun mit Berufung auf Rechtsanwalt C aufgefordert, umgehend einem laufenden und offenbar nicht aussichtslosen Verfahren beizutreten,

Von wem und was hat A mit dem Verfahren zu tun?
Zitat:
das Recht, das eingeklagt wird, verjährt nicht - wohl aber der daraus erwachsende Anspruch

Es ist doch aber offenbar nicht der Anspruch von A, sondern von einem Dritten D.
Zitat:
Könnte B im Falle, dass die Sache nicht hinzubiegen ist, in Haftung genommen werden?

Ich sehe noch nicht mal einen Anspruch von A. Und ohne Anspruch hier keinen Schaden.

Müßtest Du also schon noch etwas nachlegen. Winken

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich um ein Verfahren, in dem ein an einem Pool (ich nenne das mal so) Beteiligter auf Widerruf und Rückabwicklung klagt (sieh mir nach, dass ich bei dieser komplizierten Angelegenheit die Details entweder nicht alle präzise im Kopf habe oder sie nicht nennen will). A ist am gleichen Pool beteiligt und hat das gleiche Interesse, allerdings keine Möglichkeit gesehen, dies zu verfolgen, bevor der klagende Beteiligte ihn nicht darauf hingewiesen hatte.

P.S.: man ist damit (was A's Möglcihkeiten betrifft) in der Phase "Brainstorming".
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.