Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - PKH - Rückzahlungsanspruch
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

PKH - Rückzahlungsanspruch

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
zur Wieden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 21:13    Titel: PKH - Rückzahlungsanspruch Antworten mit Zitat

Hallo,

zur Durchführung verschiedener Streitverfahren wurde einem Kläger Prozeßkostenhilfe ohne Ratenzahlung gewährt. Nach Beendigung der Verfahren wurde der PKH-Anspruch ca. 1 Jahr später erneut geprüft und es bestätigte sich, dass keine (positive) Veränderung der wirtschaftlichen Situation eingetreten ist.

Wie oft und in welchem zeitlichen Abstand prüft das Gericht weiterhin die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Person?

Kann/muß diese Person die Niederschlagung/Stundung des Forderungsanspruchs auf Erstattung der Prozeßkosten beantragen?

Wie lange bleibt der Rückzahlungsanspruch des Gerichts bestehen? - Gibt es hierzu unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern?


Gruß
zur Wieden
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 21:20    Titel: Re: PKH - Rückzahlungsanspruch Antworten mit Zitat

zur Wieden hat folgendes geschrieben::

Wie oft und in welchem zeitlichen Abstand prüft das Gericht weiterhin die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Person?


Bis zu 4 Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Zeitpunkte liegen im Ermessen des Gerichts.

Zitat:
Kann/muß diese Person die Niederschlagung/Stundung des Forderungsanspruchs auf Erstattung der Prozeßkosten beantragen?


Nein

Zitat:
Wie lange bleibt der Rückzahlungsanspruch des Gerichts bestehen?


4 Jahre.

Zitat:
Gibt es hierzu unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern?


Nein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Vgl. hierzu § 120 Abs. 4 ZPO (letzter Satz). Die ZPO ist Bundesrecht.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
UHU-1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 08:52    Titel: Re: PKH - Rückzahlungsanspruch Antworten mit Zitat

zur Wieden hat folgendes geschrieben::
Wie oft und in welchem zeitlichen Abstand prüft das Gericht weiterhin die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Person?


Es hängt immer vom Einzelfall ab, wann eine erneute Prüfung erfolgt.
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zur Wieden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank an alle für die Hinweise! Smilie

Gruß
zur Wieden
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.