Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
der ledige Kindesvater wohnt im Zweifamilienhaus seiner Eltern. Hierfür muss er keine Miete zahlen. Der Kindesvater geht einem regelmäßigen Beruf nach und verdient monatlich netto ca 2300 Euro.
Kindesunterhalt (343 Euro) wird regelmäßig gezahlt. Es bestehen keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen. Die Kindesmutter muss selbst ihr Einkommen verdienen.
Unterhaltspflichtig ist der Kindesvater lediglich seinem 14j. Kind, das bei der Kindesmutter wohnt.
Bedeutet das mietfreie Wohnen als "geldwerter Vorteil" bei der Einkommensüberprüfung. Kann der geldwerte Vorteil eventuell die Höhe des Kindesunterhalts beeinflussen?
Gruss marxx _________________ Dieser Beitrag ist unverbindlich und gibt nur die Meinung des Autors wieder.
8. Freiwillige Zuwendungen Dritter
Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind als Einkommen zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.