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Wenn es sich um eine bauliche Veränderung handelt ja, ansonsten nein. Wichtig ist das wenn eine Genehmigung erforderlich ist, das man gleich auch den Rückbauanspruch des VMs abklärt und das ganze schriftliche fixiert.
Wenn es sich um eine bauliche Veränderung handelt ja.
Da stellen wir uns mal janz dumm und fragen, in welchen Fällen eine Trockenbauwand keine bauliche Veränderung ist. _________________ Gruß
V.K.
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Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
Mal lapidar gesagt, wenn man die Trockenbauwand einfach rückstandslos entfernen kann beim Auszug und die nicht so schwer ist, daß die Statik der Wohnung in Frage steht... kann man das auch alleine machen. Aber prinzipiell sind bauliche Veränderungen genehmigungspflichtig.
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