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auto gekauft in der ehe

 
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hiase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2007
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 22:14    Titel: auto gekauft in der ehe Antworten mit Zitat

Hallo folgendes fiktives, aber shr komplexes problem:

während der ehe wurde ein neues auto angeschafft für die ehefrau, wert abzüglich inzahlungnahme alter pkw ca 6000 Euro.

So nun ist für diesen PKW die Versicherung zu zahlen. Trennungsjahr ist fast abgeschlossen.

Verischerung läuft auf den bald Ex-Schwiegervater. Also nicht auf den ehegatten.

muss der Ehegatte, jetzt wo das Trennungsjahr fast vorbei ist und die Scheidung ansteht, nocn zahlen??

Zusatzinfo. Der PKw läuft auf den Schwiegervater, nur die noch offene Finanzierung auf den Ehegatten.

Danke schon mal !

Oder anders gesagt: nur weil die offene Finanzierung auf den Ehegatten läuft, hat er mit dem Wagen rein rechtlich gesehen etwas zu tun?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ob der Ehegatte "mit dem Wagen rein rechtlich gesehen etwas zu tun" hat, lässt der mitgeteilte Sachverhalt nicht erkennen.

Anscheinend ist der Schwiegervater der Halter des Autos ("der PKW läuft auf den Schwiegervater") und die Ehefrau Besitzerin des Autos ("wurde ein neues auto angeschafft für die ehefrau"). Wer Eigentümer des Autos ist, ist unklar.

Anscheinend hat der Ehemann ein Darlehen aufgenommen, mit dem der Restkaufpreis des Autos bezahlt worden ist ("weil die offene Finanzierung auf den Ehegatten läuft").

Das Einzige, was klar zu sein scheint, ist, dass derjenige, der das Darlehen aufgenommen hat, auch künftig die monatlichen Raten zur Verzinsung und Tilgung des Darlehens zu zahlen hat, bis das Darlehen vollständig getilgt ist.
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hiase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2007
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

wie gesagt kompliziert.

schwiegervater eigentümer des autos, will ja nur wissen ob ich "rechtlich" die Versicherung bezahlen muss,


also ich denke mal nicht, wenn die Versicherung nicht auf den Gatten läuft.

Oder?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Den Versicherungsbeitrag muss derjenige zahlen, der den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat.

Andererseits muss derjenige, der ein Kraftfahrzeug nutzt, bedenken, dass die Benutzung eines Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen nur zulässig ist, solange eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besteht. Der Nutzer eines Kraftfahrzeugs wäre also gut beraten, wenn er dafür sorgen würde, dass die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug aufrecht erhalten wird, indem er dem Halter des Fahrzeugs den Versicherungsbeitrag erstattet.
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