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Inhaber haften für eine GmbH

 
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zeider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 223
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 03:30    Titel: Inhaber haften für eine GmbH Antworten mit Zitat

Hallo.

Hab efolgende Frage:

Wenn zwei AGs eine Joint Venture in Form einer GmbH & Co KG gründen und diese Insolvenz anmeldet müssen dann diese AGs für den entstandenen Schaden aufkommen, oder gibt es da eine besondere Struktur nach der die AGs aus dem Wasser trocken rauskommen können?

Mfg
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

Super, das hat mit Computerrecht ja soviel zu tun wie...

Ab ins Gesellschaftsrecht
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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cmd.dea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 08:55    Titel: Re: Inhaber haften für eine GmbH Antworten mit Zitat

zeider hat folgendes geschrieben::
Hallo.

Hab efolgende Frage:

Wenn zwei AGs eine Joint Venture in Form einer GmbH & Co KG gründen und diese Insolvenz anmeldet müssen dann diese AGs für den entstandenen Schaden aufkommen, oder gibt es da eine besondere Struktur nach der die AGs aus dem Wasser trocken rauskommen können?

Mfg


Hier geht wohl einiges durcheinander. Wenn zwei AGs eine GmbH & Co. KG gründen, sind sie deren Gesellschafter. Ganz offensichtlich sind sie aber nicht persönlich haftende Gesellschafter, sondern nur Kommanditisten, denn bei der GmbH & Co. KG ist eben eine GmbH Komplementärin und persönlich haftbar.

Inwieweit in der Insolvenz eine Haftung der Kommanditisten ausnahmsweise doch besteht, kann hier mangels jeglicher Informationen nicht gesagt werden (das wäre in einem Forum auch generell nicht möglich).

Gruß
Dea
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