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Verfasst am: 13.01.09, 21:29 Titel: Hat er in der Ehe ein Recht auf das Kind??
Hallo!
Ich habe da mal eine Frage. Und zwar geht es um Folgenden Fall.
Stellen wir uns einmal vor....
....eine Frau wird schwanger und merkt es erst anchdem die Beziehung schon von Seiten des Vaters beendet ist. Trotzdem er das Kind nicht will, möchte sie es behalten.
In der Schwangerschaft lernt sie ihren jetzigen verlobten kennen. Er unterstzützt und begleitet sie durch die restliche Schwangerschaft und unterstützt sie in den ersten Wochen nach der Geburt.
Nach 6 Wochen muss sie das Kind in Pflege geben, da sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht richtig um das Kind kümmern/es versorgen kann.
Nach fast 1 Jahr hat sich einiges bei ihr geändert und es geht ihr wieder gut.
Nun möchte sie so schnell wie möglich Kontkat zu dem Kind und auch so oft wie möglich. Damit eine schnelle Rückführung von statten gehen kann.
Ihr Großvater so wie ihr Verlobter begleiten sie zu dem Gespräch mit ihrem Sachbearbeiter vom Jugendamt. Dieser sagt, dass bei häufigem und gutem Besuchskontakt auf jeden fall eine schnelle (viertel bis halbes Jahr) Rückführung von statten gehen kann.
Am nächsten Tag gehen die Frau und ihr Verlobter zu einem termin mit der Dame die für den Besuchskontakt bei den Pflegeeltern zuständig ist.
Diese glaubt der frau kein Wort und lässt sie nicht einmal ausreden.
Noch dazu meint sie, dass sie nicht möchte, dass der Verlobte an weiteren Gesprächen und Kontakten teil nimmt. Da es nur die Frau und das Kind betrifft.
Der Mann ist natürlich total entrüstet und schockiert. Denn er möchte natürlich das Kind seiner (fast) Frau auch sehen und daran teil haben. Da er ja später auch mit beiden zusammen lebt.
Meine Frage ist nun...... Wenn der Mann und die Frau verheiratet sind, steht die Rechtslage dann anders?
(Der leibliche Vater hatte bisher übrigens auch erst 2 Besuchskontakte.)
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 13.01.09, 22:44 Titel:
Auch wenn die Mutter des Kindes ihren jetzigen Verlobten heiraten würde, bestände nach wie vor keine rechtliche Beziehung zwischen dem Kind und dem Ehemann seiner Mutter.
Mit der Mitarbeiterin des Jugendamts könnte vielleicht vereinbart werden, dass nach ersten Kontakten allein zwischen dem Kind und seiner Mutter der Verlobte der Mutter in die Kontakte mit dem Kind einbezogen wird.
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