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Folgendes Problem:
Mieter zog am 01.09.2006 in Wohnung ein und kündigte jetzt fristgerecht zum 31.03.2009.
Eine Betriebskostenabrechnung hat der Mieter nie erhalten. Laut Mietvertrag sollte 1x jährlich abgerechnet werden.
Vermieter meinte, er möchte den Wasserverbrauch seit Einzug abrechnen. Ist dieses überhaupt noch zulässig? Vermute, Vermieter hat Fristen für die Betriebskostenabrechnungen nicht eingehalten. Es existiert auch nur der Zählerstand für die Wasseruhr vom Einzugstag.
Ich habe gerade nicht den passenden Paragraphen, aber jetzt 2009 dürfen nur noch die NK von 2008 abgerechnet werden. Dazu hat der Vermieter Zeit bis Ende 2009 außer ihn trifft keine Schuld für diese Verzögerug.
Das ist nicht 'erjährt', sondern 'bestenfalls 'verfristet'. Das ist im Ergebnis auch egal. Der gesuchte Paragraph ist der § 556 BGB _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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