Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unterhalt bei Erbschaft
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unterhalt bei Erbschaft

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
caipi1964
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 20:54    Titel: Unterhalt bei Erbschaft Antworten mit Zitat

Ich bin seit 2 Jahren geschieden mein Sohn 12 J wohnt bei meinem Ex. Ich verdiene unter 900,- Euro und komme gerade so über die Runden. Mein Ex ist selbständig und verdient ganz gut. Jetzt bekomme ich eine Zahlung von 5.000 Euro das Jugendamt besteht darauf das ich den gesamten Betrag als Unterhalt in mehreren Monatsbeiträgen an meinen Ex zahle. Wie ist die Rechtslage?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Da Sie was geerbt haben, dürfte das:
Zitat:
Jetzt bekomme ich eine Zahlung von 5.000 Euro das Jugendamt besteht darauf das ich den gesamten Betrag als Unterhalt in mehreren Monatsbeiträgen an meinen Ex zahle.
doch kein Problem sein.

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

Unsere Forenregeln
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Elternteil ist verpflichtet, seinem Kind, das bei dem anderen Elternteil lebt, Unterhalt zu zahlen, soweit und solange er dazu in der Lage ist. Dazu hat der unterhaltspflichtige Elternteil seine gesamten Einkünfte zu verwenden, soweit sie über seinen Selbstbehalt hinausgehen. Meines Erachtens ist die Forderung des Jugendamts, das als Beistand des unterhaltsberechtigten Kindes tätig wird, berechtigt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.