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recht.de :: Thema anzeigen - Trennung: gem. Darlehen für haus - Ausgleichsanspruch?
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Trennung: gem. Darlehen für haus - Ausgleichsanspruch?

 
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ratlos44
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 17:55    Titel: Trennung: gem. Darlehen für haus - Ausgleichsanspruch? Antworten mit Zitat

Hey!

A und B sind seit 15 Jahren verheiratet, haben drei Kinder und lebten bis 08/2008 im eigenen noch nicht abbezahlten Haus.
Die A hatte ein überdurchschnittliches Einkommen, von dem die Raten für das Darlehen (950€ / mtl.) gezahlt wurden. Der B hat sich primär um die kids gekümmert und nur ab und an als selbständiger Grafiker gearbeitet. Im Aug 2008 zog die A aus. Die Kinder bleiben alle bei B. A zahlte die Hausrate weiter. Es ist geplant, dass B die Fianzierung übernimmt, da er aus seiner Familie Geldzuwendungen erhalten wird.
Darlehensnehmer sind A und B. Beide sind je zur Hälfte im GB eingetragen.

Nun will die A rückwirkend seit 08/2008 die Hälfte der Tilgungssumme von B haben.

Ist dies möglich? woraus ergibt sich dies?

B geht seit der Trennung wieder regelmäßiog arbeiten, verdient aber immer noch sehr wenig.
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Ist dies möglich? woraus ergibt sich dies?


Grdsl. ja, § 426 BGB. Wenn aber z.B. Unterhalt bezahlt wurde, bei dessen Berechnung die Raten schon berücksichtigt wurden, dann nein.
_________________
Gruß
Peter H.
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ratlos44
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

aha!

und was ist, wenn in dem nun bzgl. des Ausgleichanspruches definierten Zeitraum KU zwar begehrt aber einfach nicht geleistet wurde? Bei der Berechnung war der A die gesamte Ratenhöhe angerechnet worden....

Kann dies ein Trick sein nach dem Motto: ich zahl keinen KU, ergo kommen die Raten in der Berechnung nicht vor und somit kann ich nun auch rückwirkend die Hälfte von B verlangen?
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Berücksichtigung bei KU reicht nicht aus!! Es müßte sich um Ehegattenunterhalt handeln.
_________________
Gruß
Peter H.
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