Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Halbwaisenrente zu lange gezahlt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Halbwaisenrente zu lange gezahlt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Nikaze
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 17:18    Titel: Halbwaisenrente zu lange gezahlt Antworten mit Zitat

Hallo

mal angenommen ein halbwaise bezieht bis zum ende seiner schullaufbahn halbwaisenrente. Rechtzeitig teil er der behörde mit das er ab dem bestimmten datum nicht mehr berechtigt ist halbwaisenrente zu beziehen und lässt sich den wegfall schriftlich bestätigen.

nach ca einem halben jahr bekommt er einen brief dass die rente angeblich versehentlich weiter gezahlt wurde und er sie nun zurückzahlen soll.
ist man dazu verpflichtet oder hat die behörde hier selber schuld?
MFG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MUNGA
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 431
Wohnort: Amtszimmer

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 07:56    Titel: Halbwaisenrente zu lange gezahlt Antworten mit Zitat

Zitat:
ist man dazu verpflichtet oder hat die behörde hier selber schuld?

Immer alles einstecken, was man nur irgendwie bekommen kann Sehr böse

Haben wir noch ansatzweise eine Moral für Ehrlichkeit in Deutschland?
Warum meldet man sich nicht? Will man unberechtigt Leistungen in Anspruch nehmen, betrügen?

Schauen Sie doch mal bitte in den Aufhebungsbescheid nach § 48 SGB X bzw. in den ursprünglichen Zuerkennungsbescheid über die Halbwaisenrente und die Ihnen übersandten Merkblätter.....

Haben Sie es gemacht? Sehen Sie, Sie konnten mehrfach lesen, dass Sie Pflichten haben. Dazu gehört beispielsweise auch, den RV Träger zu informieren, wenn die nicht mehr zustehende Rente, aus welchen Gründen nun auch immer, irrtümlich weitergezahlt wurde.
Schauen Sie beispielsweise mal hier: § 50 Absatz 2 Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch.
2) Soweit Leistungen ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht worden sind, sind sie zu erstatten. §§ 45 und 48 gelten entsprechend.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.