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Verfasst am: 17.01.09, 13:58 Titel: Darf sie das Schloss auswechseln, wenn er sie verlassen hat
Hallo,
meine Freundin wurde vor einigen Wochen von ihrem Ehemann verlasses. Darf sie das Schloss auswechseln, obwohl er den MIetvertrag unterschrieben hat? _________________ Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 17.01.09, 15:55 Titel:
Wenn feststeht, dass ein Ehepartner den Mitbesitz an der Ehewohnung endgültig aufgegeben hat, kann der in der Ehewohnung verbliebene Ehepartner auch ohne Einverständnis des anderen Ehepartners das Wohnungsschloss auswechseln.
Moment.. Hier gibt es ja keinen Mitbesitz, sondern der Ehemann scheint der Hauptmieter zu sein, der anscheinend seine (noch) Ehefrau in seinen Mieträumen duldet. Ich glaube nicht, daß man einfach so entscheiden kann "Er will jetzt hier nicht mehr wohnen, deswegen sperr ich ihn einfach mal aus". _________________ Geist ist Geil!
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 17.01.09, 16:35 Titel:
Adromir hat folgendes geschrieben::
Ich glaube nicht, daß man einfach so entscheiden kann "Er will jetzt hier nicht mehr wohnen, deswegen sperr ich ihn einfach mal aus".
Das steht auch nicht so in meinem Beitrag.
Wer seine Ehefrau in die von ihm gemietete Wohnung aufnimmt, räumt ihr in aller Regel den Mitbesitz an der Wohnung ein. Das ergibt sich aus dem Wesen der Ehe.
Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann das anders sein. Es hängt dann vom Willen des Wohnungsmieters ab.
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