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Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt mit der Bitte um Auskunft:
in einem von mir angestrebten Zivilprozeß hat mein Anwalt Klage und gleichzeitig einen
Antrag auf Prozeßkostenhilfe beim Landgericht eingereicht.
Nun ist diese Hilfe abgelehnt worden.
Kann ich selber die Klage zurücknehmen oder muß mein Anwalt das machen?
Mit welchen Kosten seitens des Gerichts (Streitwert 12.500 Euro) muß ich rechnen`?
Wie ist die Rechtslage?
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt mit der Bitte um Auskunft:
in einem von mir angestrebten Zivilprozeß hat mein Anwalt Klage und gleichzeitig einen
Antrag auf Prozeßkostenhilfe beim Landgericht eingereicht.
Nun ist diese Hilfe abgelehnt worden.
Kann ich selber die Klage zurücknehmen oder muß mein Anwalt das machen?
Mit welchen Kosten seitens des Gerichts (Streitwert 12.500 Euro) muß ich rechnen`?
Wie ist die Rechtslage?
In der Regel wird die Klage bedingt erhoben, d.h. nur für den Fall, dass Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt wird. Wird keine PKH bewilligt, ist die Klage nicht erhoben. Einer Rücknahme bedarf es nicht mehr.
Gerichtskosten fallen nicht an. Sie müssen "nur" Ihren Anwalt bezahlen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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