Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 18.01.09, 20:34 Titel: Zivilprozess ohne Anwalt?!
Hallo!
Folgender (fiktiver) Fall.
A kauft Konzertkarten bei B.
B sagt das Konzert ab und zahlt nach 3 Monaten immernoch kein Geld zurueck, reagiert nicht auf Briefe, Emails, Fristen etc.
A hat einen Mahnantrag gestellt und der Staranwalt des finanziell potenten B hat gegen diesen Widerspruch eingelegt.
A denkt das dies ein klarer Fall ist, und will nun in das streitige Verfahren gehen, allerdings hat A (der etwas Ahnung hat, aber juristisch doch Laie ist) nicht unbedingt die Mittel diesbezgl. noch einen eigenen Anwalt zu nehmen und wuerde daher gerne ohne Anwalt in diesen Zivilprozess gehen, hat jedoch Bedenken das er hier gegen den vermeintlichen Staranwalt einer Namenhaften Kanzlei kein Land sieht und er am Ende auch noch auf den Gerichtskosten + den Anwaltskosten der gegenseite Sitzen bleibt.
Sollte A dieses Risiko eingehen? Ist es als Laie der das Mahnverfahren etc. bisher alleine durchgezogen hat in der Lage auch vor dem Gericht zu bestehen oder ist der Vorgang vielleicht zu Komplex? Die rechtliche Lage ist ja eigentlich klar...
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.01.09, 21:14 Titel:
Zitat:
Sollte A dieses Risiko eingehen?
Das kann nur A entscheiden.
Zitat:
Ist es als Laie der das Mahnverfahren etc. bisher alleine durchgezogen hat in der Lage auch vor dem Gericht zu bestehen oder ist der Vorgang vielleicht zu Komplex?
Kristallkugel?
Zitat:
Die rechtliche Lage ist ja eigentlich klar...
Weiß ich nicht. Ich kenne die AGB nicht, ich kenne den Grund für die Absage des Konzertes nicht. Ich wäre mit der Aussage jedenfalls vorsichtig.
Zitat:
nicht unbedingt die Mittel diesbezgl. noch einen eigenen Anwalt zu nehmen
Es reicht ja, wenn er bedingt die Mittel hat. Wenn der Fall so glasklar ist, werden ihm die Anwaltskosten ja von der Gegenseite erstattet. Außerdem dürfte es bei zwei Konzertkarten nicht gerade um einen Millionenstreitwert gehen.
Wenn man einmal davon ausgeht, dass die Konzertkarten nicht mehr als 300 € gekostet haben, dann beträgt das Kostenrisiko für das Verfahren (2 x Rechtsanwalt + Gerichtskosten) sage und schreibe 253,50 €. Verliert A zahlt er alles, gewinnt er zahlt die Gegenseite.
Ein außergerichtliches Schreiben des Rechtsanwaltes (inkl. Prüfung, denn sonst kann der Rechtsanwalt kaum was schreiben) 46,41 EUR.
Ich gehe mal davon aus, dass A diese Kosten so gerade eben noch stemmen kann.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.