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Unterhalt.. VHS = Regelschulform ?

 
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teamworx
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 12:55    Titel: Unterhalt.. VHS = Regelschulform ? Antworten mit Zitat

hallo comunity,
nach vielen problemen hat mei sohn die 10 klasse abgeschlossen.
er wird jetzt 18 jahre.
nach meinem kenntnisstand hat er keine anspruch auf kindesunterhalt, wenn er weder ausbildung noch regelschule besucht.

seine mutter drängt meinen sohn auf der VHS eine Qualifikation nachzu holen.
ist diese schulform mit der regelschule identisch.
wenn das so ist müsste ich weiter den KU bezahlen.
wie ist die rechtslage
mfg m.k Geschockt Frage
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es kommt m.E. nicht darauf an, wo (VHS) er sich "ausbildet", sondern vielmehr, was das für eine Ausbildung/Schule ist, was Ziel/Abschluss der Ausbildung ist und wie es diesbezüglich um die Anerkennung des Abschlusses bestellt ist.
_________________
Gruß
Peter H.
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