Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich habe folgende Frage ,wir haben einen wirksamen Zeitmietvertrag mit unserem Mieter geschlossn mit Befristungsgrund Eigenbedard ,dieser Grund verzögert sich jetzt um 9-16 Monate ,wie kann ich diesen Vertrag rechtswirksam und wasserdicht verlängern bis zum gewünschten Termin,Mieter will gerne auch länger bleiben-gibt es Musterschrieben im Netz oder wie kann man einen solches Schreiben aufsetzen,wenn überhaupt möglich ?? .
Für die Beantwortung danke ich Euch !!!
Der Zeitmietvertrag ist in § 575 BGB geregelt. Hier liegt wohl der Fall des § 575 Absatz 3 BGB vor, so dass unter Angabe des Befristungsgrundes der bestehende Zeitmietvertrag einvernehmlich um 9 bis 16 Monate mit einem einzigen Satz, den beide unterzeichnen, verlängert werden kann. Um die Planungssicherheit für den Mieter M zu erhöhen, wäre es natürlich unheimlich nett, wenn der Vermieter V dem M bei Abschluss der Verlängerung auch ziemlich genau mitteilen könnte, ob es nun 9 oder 16 Monate werden, denn M muss sich ja rechtzeitig auch um eine neue Bleibe kümmern. Musterformulare gibt es nicht für alle Rechtsfragen und Lebenslagen, so auch hier. Wenn V wirklich alles richtig machen und dafür auch eine Bestätigung haben will, so muss er sich wohl an einen (kostenpflichtigen) Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden. Alternativ hilft vielleicht auch der Haus- und Grundbesitzerverein, in dem V eventuell gegen Beitrag Mitglied ist.
Um die Planungssicherheit für den Mieter M zu erhöhen, wäre es natürlich unheimlich nett, wenn der Vermieter V dem M bei Abschluss der Verlängerung auch ziemlich genau mitteilen könnte, ob es nun 9 oder 16 Monate werden, denn M muss sich ja rechtzeitig auch um eine neue Bleibe kümmern.
Naja. Das wäre nicht nur nett, sondern unumgänglich, da man ja wohl kaum ohne Frist befristet verlängern kann. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
vielleicht sollte ich noch erwähnen das der M. nicht ganz seriös ist und mit Vorsicht zu geniessen ist, aber V. noch ca. ein Jahr auf dessen Mietzahlung angewiesen ist und will deshalb eine dann zügige Räumung der Wohnung ,hoffe das klappt wie beschrieben,für weitere Anregungen oder Fallbeispiele bin ich dankbar
"Nicht ganz seriös" kann ja nun viel bedeuten. Pfeift der M bei offenem Fenster unzüchtige Lieder (wobei die Identifikation eines unzüchtigen Liedes anhand des Pfeifens ja auch eine gewisse "Unseriösität" des Hörers voraussetzt ), oder hält er sich nicht an Abmachungen? In letzterem Fall würde ich mir das mit der Verlängerung nochmal reiflich überlegen bzw. höchstens so lange verlängern, wie ich die Miete unbedingt brauche.
Schlimmstes Szenario: der Kündigungstermin ist da und der Mieter sitzt fröhlich weiter in der Wohnung und harrt der Dinge, die da kommen. Dies sind Räumungsklage (ggf. über mehrere Instanzen), Vollstreckung der Räumung, einstweilige Verfügungen ... und währenddessen sitzt der Vermieter in der alten Wohnung fest und beschliesst irgendwann vielleicht, den Mieter lieber zu bestechen als den langwierigen Rechtsweg zu gehen. Klar, wenn der Mieter widerrechtlich handelt, kann man später Schadensersatz von ihm fordern - und dann hoffen, dass er zufällig nicht gerade pleite ist. Und die verlorene Zeit lässt sich ganz schwer ersetzen.
Ich will hier echt keinem Angst machen - viele Mieter ziehen auch wie vereinbart aus und verabschieden sich nett. Aber wenn hier schon von Unseriösität die Rede ist ...
Übrigens - wenn ein Mieter über das vereinbarte Mietende in der Wohnung bleibt, hat der Vermieter ganze 2 Wochen Zeit, um einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses zu widersprechen (am besten schriftlich). Sonst geht das Mietverhältnis munter weiter.
PS: Ist der Vermieter eigentlich rechtsschutzversichert?
...aber V. noch ca. ein Jahr auf dessen Mietzahlung angewiesen ist und will deshalb eine dann zügige Räumung der Wohnung ,hoffe das klappt wie beschrieben,für weitere Anregungen oder Fallbeispiele bin ich dankbar
Ah, jetzt verstehe ich, worauf Sie hinaus wollen.
Nein, so funktioniert das nicht. Der Mieter wird nicht auzuziehen haben, wenn es Ihnen in Ihre Planung passt.
Entweder wird der Mietvertrag um einen Zeitraum X verlängert und endet dann auch zu diesem Ablauf oder er wird es nicht. Die "Beendigung eines befristeten Mietverhältnisses auf Abruf" wird also nicht funktionieren.
M. pfeifft keine schmutzigen Lieder,bekommt dafür aberr reichlich Einschreiben und andere seltsame Bescheide und Mahnungen werden meist bei V. Abgegeben(Postbote irrt in der Tür und beim briefkasten)
jetzt aber noch mal zu meinem Anliegen!
aber eine einmalige Verlängerung ist doch möglich ? und zweitens es soll auch eine Planungssicherheit für den V. sein ,spielt ja auch mit offenen Karten und M. bekommt rechtzeitig bzw. bei Verlängerung Termin genannt ? V ist rechtsschutzversichert aber noch in einer Wartezeit
Ich verstehe immer noch nicht, wie diese Verlängerung aussehen soll. So wie das formuliert ist, soll wohl nur ein flexibler Zeitrahmen (eben 9-16 Monate) angegeben werden und der Vermieter liefert dann den genauen Beendigungstermin später nach. Das ist aber nicht möglich. Das Ende des Mietverhältnisses wird in der Verlängerungsvereinbarung genau bestimmt werden müssen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
M. pfeifft keine schmutzigen Lieder,bekommt dafür aber reichlich Einschreiben und andere seltsame Bescheide und Mahnungen werden meist bei V. Abgegeben(Postbote irrt in der Tür und beim briefkasten)
Naja - so einen Kandidaten hatte ich auch mal - nur spielte und sang der durchaus schmutzige (und laute!) Lieder, und der Postbote hatte Angst vor dessen Hund und warf deshalb die Post (Absender: Anwälte, Inkasso-Büros) in meinen Kasten. Aber der Mieter hat IMMER mit höchster Priorität seine Miete gezahlt - mehr Angst vor Obdachlosigkeit als vor Gerichtsvollziehern. Nur die letzten 2 Mieten hat er stillschweigend einbehalten - im (berechtigten) Vertrauen darauf, dass er nun auch nicht mehr zwangsgeräumt wird. Aber wenn der Vermieter in diesem Fall ne Kaution hat, droht diesbezüglich ja auch keine Gefahr.
synchronring7 hat folgendes geschrieben::
aber eine einmalige Verlängerung ist doch möglich ? und zweitens es soll auch eine Planungssicherheit für den V. sein ,spielt ja auch mit offenen Karten und M. bekommt rechtzeitig bzw. bei Verlängerung Termin genannt ?
Klar ist eine Verlängerung möglich. Da reicht ein Satz unter dem Originalvertrag in der Richtung "da sich der Einzugstermin des V wegen .... verschiebt, wird zwischen M und V eine Verlängerung dieses Vertrages bis zum .... vereinbart". Beide unterschreiben, und fertig. Nur wie Herr Oseloff (ohne r!) geschrieben hat, sollte das Datum, zu dem der Vertrag dann wirklich beendet wird, schon feststehen. Notfalls kann man ja mit beiderseitigem Einverständnis noch mal verlängern. Oder ne Räumungsfrist gewähren.
synchronring7 hat folgendes geschrieben::
V ist rechtsschutzversichert aber noch in einer Wartezeit
Macht doch nix - gebraucht wird die Versicherung ja erst, wenn M nicht wie vereinbart auszieht.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.