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Verfasst am: 21.01.09, 10:12 Titel: Betriebskostenabrechnung mit der nächsten verrechnen?
Hallo an alle,
kurze Frage, der Vermieter meiner Mutter möchte das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnen.
Darf er das? In dem Mietvertrag steht zu leider weiter nichts.
Er könnte sich ja mit diesem Guthaben "bereichern", Zinsen z. B.
Eine Forderung hätte er bestimmt auch nicht mit der nächsten Abrechnung verrechnet.
Kann meine Mutter auf Auszahlung oder auf eine Verrechnung mit der nächtsten Miete bestehen?
Ausgehend, dass die Abrechnung für das Jahr 2008 ist und die nächste Abrechnung erst 2009 erfolgt, sollte doch mal der Vermieter darlegen, auf welcher Grundlage er das miteinander verrechnen möchte? Woher weiß er, dass iim nächsten Jahr nachgezahlt werden muss?
Am besten schriftlich/ nachweislich eine Frist zur Auszahlung setzen und ankündigen, dass die Miete verrechnet wird, falls er nicht zahlt. Da hat der Mieter wohl die besseren Karten in der Hand!
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