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Habe in den anderen Wasserschaden-Topics leider keine Antwort auf folgendes Szenario gefunden:
Die Abstellkammer eines Mieters ist durch einen Wasserschaden an einer Steigleitung (angebl. durch Forst, Aussage der Immobilienfirma) regelrecht abgesoffen, abgestellter Hausrat und Elektrogeräte wurden beschädigt. Auf Nachfrage, welche Versicherung den Schaden übernimmt, teilt die Immobilienfirma mit, die Hausratversicherung des Mieters müsse die Schäden regulieren.
Ist das korrekt? Oder ist die Immobilienfirma / der Vermieter für den Ersatz der Schäden verantwortlich?
Danke und Grüße
Lars _________________ Recht haben und Recht kriegen sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe...
Nur wenn die Immobilienfirma den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat muss se zahlen, ansonsten zahlt das die Hausratsversicherung des Mieters. Hat er keine, wird er auf dem Schaden sitzen bleiben.
Nun wäre da interessant zu wissen, ob eine nicht gegen Frost geschützte Wasserleitung schon als Fahrlässig zählt oder nicht. Denn eigentlich sollte der Mieter doch erwarten können, dass die Leitungen frostsicher sind.
Grüße
Lars _________________ Recht haben und Recht kriegen sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe...
Nun wäre da interessant zu wissen, ob eine nicht gegen Frost geschützte Wasserleitung schon als Fahrlässig zählt oder nicht. Denn eigentlich sollte der Mieter doch erwarten können, dass die Leitungen frostsicher sind.
Eigentlich sollte der Vermieter erwarten können, dass der Mieter seinen Verpflichtungen nachkommt und die Wohnung ausreichend beheizt. Diese Verpflichtung ergibt sich in der Regel aus den bestehenden Vereinbarungen uns sie besteht auch ohne explizite Vereinbarung als Nebenpflicht aus dem Mietverhältnis.
Hier wäre also weiterer Vortrag zum angenommenen Sachverhalt erforderlich.
Eigentlich sollte der Vermieter erwarten können, dass der Mieter seinen Verpflichtungen nachkommt und die Wohnung ausreichend beheizt.
Wo steht, dass sich der Abstellraum in der Wohnung des Mieters befindet?
Gerade in Altbauten werden ehemalige Toiletten, die eine Treppe höher oder tiefer als die Wohnung liegen, als Abstellraum mitvermietet. Oftmals haben diese Räume gar keine Heizung. Wäre der Mieter einer solchen Abstellkammer verpflichtet, für eine Beheizung zu sorgen, damit o. g. Schäden nicht entstehen?
Ähnlich sieht es bei einem mitvermieteten Keller aus. Ist der Mieter verpflichtet, diesen seinen Keller zu heizen?
Wie auch immer: Wenn der Mieter eine Hausratversicherung besitzt, die dieses Schadensereignis einschließt, ist er auf jeden Fall gut beraten, sich bezüglich der Schäden an seinen Sachen an diese Versicherung zu halten. Denn der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Hausratversicherung den Neuwert ersetzt.
Im Rahmen der Haftpflicht hingegen (falls überhaupt jemand haften müsste) gibts nur den Zeitwert ersetzt, und der ist bei älteren Sachen sehr gering.
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