Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unterhaltsverpflchtung während der Trennungszeit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unterhaltsverpflchtung während der Trennungszeit

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
xpet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 52
Wohnort: Remscheid

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 20:26    Titel: Unterhaltsverpflchtung während der Trennungszeit Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mal angenommen:
Ehepaar wird sich voraussichtlich trennen. Das Nettogehalt des Ehemanns beträgt ca. 3000 EUR. Es ist zusammen ein Haus erworben worden (Zugewinngemeinschaft). Die Ehefrau verfügt über kein Einkommen. unterhaltspflichtige Kinder sind nicht vorhanden.

Die monatliche Belastung für das Haus beträgt rund 1200 EUR + Nebenkosten

Meine Frage(n)

1. Was wird dem Ehemann nach der Trennung als Selbstbehalt bleiben. Lt. Düsseldorfer Tabelle wären das 1.300 EUR (stimmt das in diesem Fall auch ?)

2. Die Darlehensverbindlichkeiten werden bestimmt dem Ehemann aufgebürdet, da die Ehefrau über kein Einkommen verfügt, also auch dort nichts zu holen wäre.

3. Würde das also bedeuten, dass dem Ehemann nach der Trennung verbleiben

1.300 EUR Selbstbehalt
+ 1.200 EUR für die Zahlung des Darlehens = 2.500 EUR

Was ist mit den Haus-Nebenkosten (Grundabgaben, Haus-Versicherung) ?

Wäre für eine Antwort dankbar.

gruß, Xaver
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Selbstbehalt gegenüber dem getrentlebenden Ehegatten beträgt nach den Leitlinien 1.000,00 €.

Ansonsten Forum mal nach Haus + Zugewinn oder Haus + Trennung o.ä. durchsuchen, dann erhält man u.a. folgende Treffer:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=160480

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=166948
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.