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A und B und C haben eine Forderung gegen Z.
A und B treten Ihre Forderung an C per Abtretungserklärung ab.
C geht zum Anwalt und bittet unter Vorlage der Abtretungserklärung von A und B, die Forderungen von A und B und C geltend zu machen.
Die drei Forderungen belaufen sich auf 2500 €, die Nebenforderungen rund 600 €. Anwalt schlägt Mahnbescheid vor, C unterschreibt eine Vollmacht.
Nun kommt eine Vorschussrechnung vom Anwalt wie folgt:
Gegenstandswert: 3100 €
1,3 Verfahrensgebühr
0,3 Erhöhungsgebühr
Außerdem sollen A und B auch eine Vollmacht unterschreiben.
Meines Erachtens ist Anspruchsinhaber nach der Abtretung nur noch der A, deshalb dürfte die Erhöhungsgebühr nicht anfallen.
1,3 Verfahrensgebühr ist an sich auch schon zu hoch, wenn der Anwalt nur ein Mahnverfahren machen soll, dann ist es nur 1,0 (3305). Aber Vorschuss in Höhe des zu Erwartenden (Klageverfahren erforderlich) ist nicht zu beanstanden.
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