Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Resozialisierung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Resozialisierung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Toshi78
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 21:33    Titel: Resozialisierung Antworten mit Zitat

Es heißt doch immer das in der Freiheitsstrafe auch eine Resozialisierung des Täters durchgeführt werden soll, sodas er zukünftig Straffrei lebt.

Wenn jetzt jemand verurteilt wird und er geht bis zum letzem Rechsmittel, kann es ja schnell bis zum Haftantritt 2-3 Jahre dauern.

Werden solche Gefangene auch in dem Resozialisierungsprogramm aufgenommen?

Ich meine wenn in den 2-3 Jahren nichts mehr war, was will man dann noch resozialisierungen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht muss auch manchmal einfach Strafe sein?
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem geht es ja auch darum, Leute, die lange im Gefängnis waren, wieder einzugliedern. Ob die davor dann noch lange Zeit auf freiem Fuß waren, ist dafür ja unerheblich.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Toshi78 hat folgendes geschrieben::
Es heißt doch immer das in der Freiheitsstrafe auch eine Resozialisierung des Täters durchgeführt werden soll, sodas er zukünftig Straffrei lebt.


StVollzG §2 Aufgaben des Vollzugs
Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. (Vollzugsziel.)
Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
--------
Toshi78 hat folgendes geschrieben::
Wenn jetzt jemand verurteilt wird und er geht bis zum letzem Rechsmittel, kann es ja schnell bis zum Haftantritt 2-3 Jahre dauern.

Das ist ein Denkfehler - denn solange der Angeklagte durch die Instanzen wandert ist er noch nicht verurteilt.
Denn erst mit dem Urteil - resp. dem Strafantritt des Verurteilten, startet das Resozialisierungsprogramm der zuständigen JVA.
(Ausgenommen, er sitzt in Untersuchungshaft - aber die dient nicht der Resozialisierung sondern nur der sicheren Verwahrung des Beschuldigten.)

Toshi78 hat folgendes geschrieben::
Ich meine wenn in den 2-3 Jahren nichts mehr war, was will man dann noch resozialisierungen?

Gute Frage - die erste Frage, die sich mir aber stellt ist die, ob der Gefangene überhaupt sozial war oder ist - denn dies müßte vor einer Resozialisierung erfolgen. Ohne Sozial keine Resozialisation.

Im übrigen wird man nicht in ein Resozialisierungsprogramm aufgenommen - das beginnt sozusagen mit Haftantritt durch Erstellen eines Vollzugsplan - mit dem Gefangenen zusammen.

Zwischendurch auch mal den 2. Satz des obigen Paragrafen lesen!
Soll ja auch irgendwie eine fühlbare Strafe und kein aufenthalt in einer Jugendherberge sein.

mano
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
The_Wanted1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 289

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 02:32    Titel: Antworten mit Zitat

Manche Gefangene haben anscheinend auch nicht begriffen, dass Resozialisierung vor allem auch SELBSTverantwortung bedeutet.



Wanted
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.