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Verfasst am: 22.01.09, 16:10 Titel: Schlampige Mieterin zieht aus, läßt Unrat in der Wohnung
Hallo,
ich bin ratlos. Unsere liebe Mieterin ist ausgezogen. Sie hat schriftlich gekündigt mit Auflösung des Wohnverhältnisses zum 01.01.09. Ihre Kündigung ging aber zu spät ein, so daß das Mietverhältnis erst am 31.01.09 endet.
Wie dem auch sei, sie ist weg und nicht erreichbar, keine Adresse, und sie meldet sich auch nicht auf ihrem Handy.
Doch die zurückgelassene Wohnung ist wie Sau. Nudel und Toaster, gekochte Bohnen im Topf und Kosmetika verstreuen sich auf dem Fußboden. Fernsehgerät und andere Möbel stehen herum. Eine Endreinigung, "besenrein", wurde nicht vorgenommen.
Was soll ich nun machen? Kann ich denn einfach alles von dem Kram auf den Müll werfen und die Wohnung neu vermieten? _________________ Gruß
Schorsch.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 22.01.09, 16:19 Titel:
Dereliktion? --> http://de.wikipedia.org/wiki/Dereliktion _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Vor Ende der Kündigungsfrist läuft rein gar nichts für den VM. Solange hat er auch nichts in der Wohnung verloren, ausser der Mieter erlaubt es z.B. für Besichtigungen.
Verfasst am: 22.01.09, 16:48 Titel: Dereliktion oder was?
Das ist sehr interessant mit der Dereliktion, aber ob sie in diesem Falle zutrifft? Wie lange muß man warten, bis "herrenloser "Besitz als herrenlos anerkannt wird.
Die Mieterin sprach irgendwann im Dezember auf unseren Anrufbeantworter, ohne ihre Nummer zu hinterlassen, daß sie ihren Wohnungsschlüssel zurückgeben wolle. Sie hat uns auch schon vorher erlaubt, mit Mietinteressenten in die Wohnung zu gehen. Aber sie meldet sich nun nicht mehr.
Wie lange können wir warten, um die Kaution zu vereinnahmen, damit wir die Restmiete davon begleichen können und auch die Entsorgung und Reinigung der Wohnung? _________________ Gruß
Schorsch.
Konkrete Fragen wie man sich verhalten muss um es rechtlich abzusichern darf man hier nicht beantworten. Dieses würde gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen und man bekäme eins übern Deckel. Zum anderen will auch keiner der hier postet für seine Laienmeinung haften, so wie dies ein Anwalt bei einer Rechtsberatung tut.
Da das mit der Besitzaufgabe nicht immer so wirklich eindeutig ist, kann das auch nach hinten los gehen. Es empfiehlt sich einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen.
Ei, da habe ich doch vergessen, daß man im Rechtsforum Fragestellungen unpersönlich stellen muß - Entschuldigung, war schon lange nicht mehr hier. _________________ Gruß
Schorsch.
Verfasst am: 22.01.09, 17:17 Titel: Neu formulierte Fragestellung
Hallo,
er ist ratlos. Seine liebe Mieterin ist ausgezogen. Sie hat schriftlich gekündigt mit Auflösung des Wohnverhältnisses zum 01.01.09. Ihre Kündigung ging aber zu spät ein, so daß das Mietverhältnis erst am 31.01.09 endet.
Wie dem auch sei, sie ist weg und nicht erreichbar, keine Adresse, und sie meldet sich auch nicht auf ihrem Handy.
Doch die zurückgelassene Wohnung ist wie Sau. Nudel und Toaster, gekochte Bohnen im Topf und Kosmetika verstreuen sich auf dem Fußboden. Fernsehgerät und andere Möbel stehen herum. Eine Endreinigung, "besenrein", wurde nicht vorgenommen.
Was soll der Vermieter nun machen? Kann er denn einfach alles von dem Kram auf den Müll werfen und die Wohnung neu vermieten? _________________ Gruß
Schorsch.
Vor Ende der Kündigungsfrist läuft rein gar nichts für den VM. Solange hat er auch nichts in der Wohnung verloren, ausser der Mieter erlaubt es z.B. für Besichtigungen.
Einverständlich kann die Kündigungsfrist auch verkürzt werden. Wenn der Vermieter die Kündigung zum 1.1.2009 annimmt, ist das Mietverhältnis beendet. Fraglich scheint mir aber zu sein, ob die Mieterin die Wohnung auch schon herausgegeben hat. Hat sie die Schlüssel zurückgegeben, ohne die Wohnung vollständig zu räumen, wird man das als Dereliktion der verbliebenen Gegenstände ansehen können. Aber hier sind die Schlüssel wohl noch nicht zurückgegeben?
Nein, der oder die Schlüssel zur Wohnung sind noch nicht zurückgegeben worden. Ein Anruf der Mieterin auf Anrufbeantworter des Vermieters beinhaltete aber die Frage, wo oder wann die Wohnungsschlüssel abgegeben werden können, doch die Mieterin hinterließ keine Adresse, keine Telefonnummer, worunter der Vermieter sie erreichen könnte. Nur eine alte Telefonnummer existiert. Ob diese aktuell ist, scheint fraglich, da sich keiner meldet oder zurückruft. _________________ Gruß
Schorsch.
Verfasst am: 22.01.09, 18:31 Titel: Re: Schlampige Mieterin zieht aus, läßt Unrat in der Wohnung
Schorsch. hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich bin ratlos. Unsere liebe Mieterin ist ausgezogen. Sie hat schriftlich gekündigt mit Auflösung des Wohnverhältnisses zum 01.01.09. Ihre Kündigung ging aber zu spät ein, so daß das Mietverhältnis erst am 31.01.09 endet.
Wie dem auch sei, sie ist weg und nicht erreichbar, keine Adresse, und sie meldet sich auch nicht auf ihrem Handy.
Doch die zurückgelassene Wohnung ist wie Sau. Nudel und Toaster, gekochte Bohnen im Topf und Kosmetika verstreuen sich auf dem Fußboden. Fernsehgerät und andere Möbel stehen herum. Eine Endreinigung, "besenrein", wurde nicht vorgenommen.
Was soll ich nun machen? Kann ich denn einfach alles von dem Kram auf den Müll werfen und die Wohnung neu vermieten?
Ende des Mietverhältnisses abwarten, und dann die Wohnung reinigen lassen die Kosten von der Kaution ( falls eine entrichtet wurde ) einbehalten.
B.t.w. ich regele das immer mit einem Wohnungsübergabeprotokoll incl Anschrift des neuen Mieters und die Kaution überweise ich erst wenn alles geregelt ist. _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
Verfasst am: 22.01.09, 19:29 Titel: Wohin mit dem Inventar der verlassenen Wohnung
Das sind wohl die Hauptfragen:
Was ist, wenn die Mieterin nicht mehr auftaucht, mit ihrem zurückgelassenen Bettel in der Wohnung? Ab wann darf man diesen als Vermieter entsorgen? Ab wann kann man denn die Wohnung wieder vermieten? _________________ Gruß
Schorsch.
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