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Räumungsklage austricksen??
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katja****
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 23:49    Titel: Räumungsklage austricksen?? Antworten mit Zitat

gegen einen Mieter läuft wegen monatelangem Nichtzahlen der Miete eine Räumungsklage,vorher Kündigung,Nach der Kündigung zog eine Frau,wohl die Lebensgefährtin bei ihm ein.(heimlich,aber nicht unbemerkt von den anderen Mietern)(Name etc alles unbekannt,aber die Frau ist defitiv bei ihm eingezogen)
Kann das Problemeder Räunung geben?muß die Räumungsklage auch gegen die neu eingezogene Frau gehen?wie erfahre ich Ihre Personalien?
bin für jeden tip dankbar!
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ja!
Ja!
Der Anwalt, der Dich bei der Räumungsklage vertritt, kann die Personalien feststellen lassen.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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katja****
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

Klasse,hätte das unser Anwalt nicht wissen müsen??!!

@Susanne,bist du sicher,dass ein Anwalt rausfinden kann,wer in einer bestimmten Wohnung eingezogen ist??..wenn man keinen Namen hat....
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wer dort wohnt, muss sich auch beim Einwohnermeldeamt anmelden. Weiss das EMA schon vom EInzug?
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

....und wenn das der jenige nicht tut?
Ist das lediglich eine Owig mit kleiner Gebühr und man kennt die Personalien immer noch nicht.
Der Ra kann berechtigtes Interesse vorweisen und beim Meldeamt die Auskunft verlangen.
Stellt sich also die Frage, was gemacht werden muss, wenn die Person nicht gemeldet ist.

Muss also die Räumungsklage gegen alle gemeldeten Personen angestrengt werden oder alle dort wohnenden Personen? (im letzteren Fall könnte der Mieter ja kurzfristig Leute von der Straße einladen, bei ihm zu wohnen, um die Räumungsklage zu umgehen?)
_________________
Grüße
Susanne


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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Die Möglichkeit hat ein Mieter immer, als Besitzer kann er grundsätzlich in die Wohnung holen wen er will.
Vereitelung der Zwangsvollstrcekung kann allerdings strafbar sein.
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ralph12345
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Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Geht ja hier erstmal darum, ob man damit die Räumungsklage torpedieren könnte, indem der Anwalt die falsche Person beklagt, da die Bewohner wechseln.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso muß gegen eine Person eine Räumungsklager erhoben werden, die unerlaubt sich dort aufhält?
Dann müßte ja gegen jeden Hausbesetzer eine Räumungsklage erhoben werden, bevor die Polizei eingreift.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Genau so ist es auch, wenn der rechtmäßige Besitzer der Wohnung zu langsam ist.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Nach §553 BGB kann zwar der Mieter einen Teil des Wohnbereiches zum Gebrauch eines Dritten überlassen, dies muss er aber beim Vermieter vorher anfragen. Dies ist hier nicht geschehen. Offiziell, wohnt da nur eine Person...

Unter dem von "Beitragschreiber" zitieren Beschluss steht:

Zitat:

Ist dem Vermieter bekannt, dass die Räume durch einen Dritten genutzt werden, ist unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass das Räumungsverfahren auch gegen diese Person betrieben wird. Anderenfalls ist der Titel gegen den Hauptmieter wertlos [...]

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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

M. E. liegt die Betonung aber ganz stark auf AUCH.

Allzu clevere Rumtrickser sollten sich das Rumtricksen besser gut überlegen, denn zivile Mietstreitigkeiten und Strafprozesse sind unterschiedliche Paar Schuhe.
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Bob Loblaw
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

§ 940a ZPO

Räumung von Wohnraum

Die Räumung von Wohnraum darf durch einstweilige Verfügung nur wegen verbotener Eigenmacht oder bei einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben angeordnet werden.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

SLash hat folgendes geschrieben::
Nach §553 BGB kann zwar der Mieter einen Teil des Wohnbereiches zum Gebrauch eines Dritten überlassen, dies muss er aber beim Vermieter vorher anfragen. Dies ist hier nicht geschehen. Offiziell, wohnt da nur eine Person...

Unter dem von "Beitragschreiber" zitieren Beschluss steht:

Zitat:

Ist dem Vermieter bekannt, dass die Räume durch einen Dritten genutzt werden, ist unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass das Räumungsverfahren auch gegen diese Person betrieben wird. Anderenfalls ist der Titel gegen den Hauptmieter wertlos [...]

Was heißt hier 'offiziell`? Und was soll daraus folgen?
Wenn ein Untermietvertrag besteht, dann gilt der auch ohne das Einverständnis des Vermieters, und sogar ohne dessen Kenntnis. Und um den weg zu kriegen bedarf es immer eines eigenen Räumungstitels
_________________
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

@karsten

Ich folgere daraus, dass kein Untermietervertrag besteht und sich für den VM nur ein Mieter in der Wohnung befindet.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

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