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Jemand sendete am 12.12.2008 per Postident ein Festgelderöffnungsantrag zu einer Bank. Bei dieser Bank wird zwangsweise ein Tagesgeldkonto als Verrechnungskonto miteröffnet. Gewünschter Anlagetag war " zum 15.12.2008". Anlagedauer 1 Jahr.
Wochenlang geschah nichts. Auf E-Mail Anfragen wurde nicht geantwortet.
Die Service-Hotline war tagelang nicht zu erreichen. Als er durchkam wurde ihm empfohlen einen Brief zu schreiben.
Da es schon 2009 war und damit die einjährige Anlage wegen dem Sparerfreibetrag
uninteressant war , und sein bereitgestelltes Guthaben auf seinem Girokonto schon fast 3 Wochen unverzinst lag ,holte er es auf sein Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank zurück.
Für ihm war damit die Sache erledigt,da es ja nichts zu kündigen gab.
Am 22.01.2009 wurde jedoch sein Girokonto mit dem Festgeldbetrag belastet. Er reichte sofort eine Rücklastschrift ein. Zwei Tage später erhielt er seine Onlinezugangsdaten ,jedoch keine Kontonummer. Diese musste er telefonisch erfragen.
Das Festgeld wurde zum 22.01.2009 eröffnet. Das Tagesgeldkonto ist wegen der Rücklastschrift um den gleichen Betrag im Minus + 10 Euro wegen der Rücklastschrift.
Kann er das Festgeld kündigen, und muss ich diese 10 Euro bezahlen ?
Was hat er falsch gemacht?
Zuletzt bearbeitet von Rafael08 am 25.01.09, 16:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
Bitte wirf doch einmal einen Blick auf den Knigge und die Hinweise im Forum; eine konkrete Rechtsberatung ist leider nicht möglich.
Unklar ist mir jedoch, warum ein Sparbrief der eh nur einen kurzen Zeitraum in 08 lag und den großteil in 09 warum der jetzt gänzlich uninteressant ist.
Die meisten Sparbriefe zahlen die Zinsen zum Ende der Laufzeit, in dem Fall wäre es also 09 gewesen, damit Abgeltungssteuer.
Aber Quizfrage die ich gerade selber nicht weiß, wenn ich einen abgezinsten Sparbrief für 12 Monate im Juli 08 angelegt habe, wird dann das Steuerrecht gesplittet? Maßgeblich ist m.E. nach ja das Zuflussprinzip... _________________ Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nurGeldvernichter (Bänker) bin...
Vielleicht damit die Zinsen 2009 gezahlt werden und nicht 1 Jahr Sparerfreibetrag verloren geht.
Damit nicht gleich zu Jahresanfang der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist.
Mit gewünschtem Anlagetermin 15.12.08 geht es ja "nur" noch um 15 Zinstage im Jahr 2008. Die restlichen 345 Zinstage war das Geld ja offenbar noch nicht vorhanden oder anderweitig angelegt.
Die Anlage per 15.12. hätte somit lediglich die Zinsen für diese 15 Tage ins Jahr 2009 verschoben.
Auch eine Ausschöpfung des FSA zum Jahresbeginn hätte diese Anlage nicht tangiert, da die Zinsen, die nun in 2008 für diese 15 Tage noch angefallen sind, auch steuerlich dem Jahr 2008 zugerechnet wurden.
Mir ist das Problem leider immer noch nicht ganz klar...
Grüße,
Doc Schnaggls _________________ Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic.
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