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Scheidung/Kosten

 
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gandalfdergraue
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2005
Beiträge: 62
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 14:12    Titel: Scheidung/Kosten Antworten mit Zitat

Hallo,


A will sich von seiner Brau B scheiden lassen.

Wenn A zum Anwalt geht, bleibt er dann alleine auf den Scheidungskosten (Anwalt,Gericht..etc) sitzen?

Nach dem Motto, wer die Scheidung beantragt ist der Dumme?

b.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der, der einen Anwalt beauftragt, muss ihn im Zweifel auch bezahlen; das ist nicht nur bei Scheidungen so.

Wenn man die Scheidung, was bei einvernehmlichen Scheidungen grdsl. möglich ist, mit nur einem Anwalt durchziehen möchte, könnten die scheidungswilligen Eheleute ja vor Beauftragung des Anwaltes vereinbaren, dass sie sich die Kosten teilen.

Die Gerichtskosten werden btw sowieso geteilt.
_________________
Gruß
Peter H.
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PurpleRain
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2007
Beiträge: 550
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 18:31    Titel: Re: Scheidung/Kosten Antworten mit Zitat

gandalfdergraue hat folgendes geschrieben::
Nach dem Motto, wer die Scheidung beantragt ist der Dumme?
Nein, beide sind die Dummen Böse
-> Seit der Abschaffung der Schuldfrage muss jeder seinen Anwalt zahlen. Gerichts- und weitere Kosten werden geteilt.

Es ist übrigends ratsam einen eigenen Scheidungsantrag zu stellen, auch wenn die Gegenseite bereits einen gestellt hat. Kostet nicht mehr und man behält das Heft in der Hand, auch wenn die Gegenseite aus taktischen Gründen das Verfahren durch Zurückziehen des Antrags wieder platzen lassen will.
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