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Hallo erstmal,
Ich wollt gerne mal wissen wie die Rechtslage bezüglich Kabelfernsehen aussieht. Die Frau von der Firma hat mir erzählt, dass ich als Mieter mich beim Einzug hätte melden müssen ob ich das nun will oder nicht. Ich hab nun allerdings gedacht das wär im Mietvertrag enthalten, naja gut ist natürlich mein eigener Fehler. Allerdings tauchte sie unangekündigt auf (mein Mitbewohner hat sie leider reingelassen) und wollte mich jetzt regelrecht dazu zwingen da ne Anmeldung zu unterschreiben. Als ich darauf bestand, dass ich mich erstmal informieren möchte wie das jetzt ist und ob ich das überhaupt will wurde sie schon sehr unfreundlich. Sie meinte ich solle das erstmal anmelden und könnte das ja dann kündigen, allerdings hätte das dann wieder ne Kündigungsfrist.
Meine Frage ist jetzt muss ich da wirklich eine Anmeldung vornehmen weil wir 2 1/2 monate sozusagen schwarzgesehen haben? Ich könnte mich ja bereit erklären für diese Zeit zu bezahlen, wenn es halt sein muss, allerdings möchte ich keinen Vertrag über Kabel für weiteres Geld im Monat. Dazu können die mich doch nicht zwingen?
Ich versteh auch gar nicht wie es sein kann, dass sie einfach etwas bereit stellen ohne Vertrag und dann zum Abkassieren kommen. Kann mir da bitte jemand die Rechtsgrundlage erklären? Das wäre wirklich eine große Hilfe, Danke.
dass ich als Mieter mich beim Einzug hätte melden müssen ob ich das nun will oder nicht.
Nette Idee. Da kann man ja froh sein, daß der Vormieter nicht auch noch mehrere Zeitungen und Zeitschriften, Bezahlfernsehen und wöchentliche Ganzkörpermassage bestellt hatte... Im Klartext: Ich wüßte nicht, warum ich mich als Mieter bei einem Kabelfernsehbetreiber melden müsste, wenn ich nichts von dem will.
Marloss hat folgendes geschrieben::
Meine Frage ist jetzt muss ich da wirklich eine Anmeldung vornehmen weil wir 2 1/2 monate sozusagen schwarzgesehen haben?
Man könnte darüber nachdenken, ob ein Vertrag durch konkludentes Handeln (also nutzen des Kabelanschlusses) zustande gekommen ist. Dafür wäre m.E. allerdings zwingende Voraussetzung, daß der Nutzer überhaupt von diesme 'Angebot' wußte - und das müßte dann der Kabelbetreiber beweisen.
Marloss hat folgendes geschrieben::
Ich könnte mich ja bereit erklären für diese Zeit zu bezahlen
Das wäre sicher nett, aber ich würde das nicht tun.
Marloss hat folgendes geschrieben::
Dazu können die mich doch nicht zwingen?
Nein.
Marloss hat folgendes geschrieben::
Ich versteh auch gar nicht wie es sein kann, dass sie einfach etwas bereit stellen ohne Vertrag und dann zum Abkassieren kommen.
Entweder hat der Vormieter nicht gekündigt oder der Kabelbetreiber hat es nicht geschafft, jemanden zum Abklemmen vorbeizuschicken oder man arbeitet nach dem Motto 'Frechheit siegt' und geht auf Dummenfang.
Marloss hat folgendes geschrieben::
Kann mir da bitte jemand die Rechtsgrundlage erklären?
Für die Forderung? Da wüßte ich keine. Aber wenn die Dame sich nochmal meldet, kann man die ja fragen.
Und verschiebibert ins Verbraucherrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Man könnte darüber nachdenken, ob ein Vertrag durch konkludentes Handeln (also nutzen des Kabelanschlusses) zustande gekommen ist. Dafür wäre m.E. allerdings zwingende Voraussetzung, daß der Nutzer überhaupt von diesme 'Angebot' wußte - und das müßte dann der Kabelbetreiber beweisen.
Dann wollen wir mal hoffen, daß der einlaßwillige Mitbewohner die forsche Dame nicht zur verkabelten Anlage und dem laufenden Kabelfernsehprogram geführt hat.
Dann wollen wir mal hoffen, daß der einlaßwillige Mitbewohner die forsche Dame nicht zur verkabelten Anlage und dem laufenden Kabelfernsehprogram geführt hat.
Warum denn nicht? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Weil der Kabeltvanbieter dem armen Marloss mit einem angeblichen Verstoß gegen das Gesetz über den Schutz von zugangkontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten drohen könnte. Aber da Marloss ja nachweisen kann, daß dieser Kabelanschluß frei und ungesperrt zugänglich war, wirds wohl nicht gelingen, denn ein plombiertes Sicherungskästchen gabs ja wohl nicht in der Wohnung beim Einzug. Die nötigen Merkmale der "Umgehungsvorrichtung" nach § 2 Nr.3 ZKDSG entfallen also.
@ Marlos
Fragen sie doch mal ihre Hausverwaltung, ob im Mietshaus Einzelnutzungsverträge vorliegen oder ein Mehrnutzervertrag, falls Mehrnutzervertrag, ob der als Normaltarif oder Pauschaltarif umgesetzt wird. Fragen sie ggf. auch nach, ob dieser Kabelanschluß Teil ihrer Mietnebenkosten ist. Solche Kontrolleure können einen in vielerlei Hinsicht über den Tisch ziehen!
Danke schonmal für die Antworten.
Also wir haben sie nicht hingeführt, allerdings möchte ich auch gar nichts abstreiten, also ich will nicht lügen. Das hab ich einfach nicht nötig. Also ich weiß jetzt, dass das Kabelfernsehen nicht im Mietvertrag irgendwo enthalten ist, wie ich halt angenommen hatte. Ich werd jetzt denen einfach sagen, dass ich kein Interesse an dem Angebot habe und da wir keinerlei Vertrag mit denen haben auch nichts bezahlen werden.
Außer jemand sagt mir jetzt, dass wir wegen dem "konkludentem Handeln" zahlen müssen.
Mfg
Das ist mMn. so quatsch. Konkludentes Handeln beinhaltet, daß durch die Handlung die Willenserklärung eindeutig zu erkennen ist. z.B. das Einsteigen in einen Bus zeigt die Willenserklärung, daß man den Personenbevörderungsvertrag eingehen will. Konkludentes handeln kann aber nur vorliegen, wenn der betreffende weiß (oder wissen müsste), daß er mit seinen Handeln einen Vertrag eingeht.
Nur das Benutzen eines Fernsehanschlusses reicht mMn. dafür nicht aus. _________________ Geist ist Geil!
Das ist mMn. so quatsch. Konkludentes Handeln beinhaltet, daß durch die Handlung die Willenserklärung eindeutig zu erkennen ist. z.B. das Einsteigen in einen Bus zeigt die Willenserklärung, daß man den Personenbevörderungsvertrag eingehen will. Konkludentes handeln kann aber nur vorliegen, wenn der betreffende weiß (oder wissen müsste), daß er mit seinen Handeln einen Vertrag eingeht.
Nur das Benutzen eines Fernsehanschlusses reicht mMn. dafür nicht aus.
Also das AG Hamburg sieht das Betätigen eines Lichtschalters als konkludentes Handeln an, ein Stromliefervertrag gelte damit als begründet.
Ist im Prinzip gleiche Situation, nur eben Strom statt Kabel TV. _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
Ich sehe aber einen Unterschied: Bei Strom muss man wissen, daß man da eine kostenpflichtige Leistung eines Stromanbieters annimmt. Bei einem Fernsehanschluss sehe ich das nicht. Schließlich kann das auch nur der Empfang über DVB-T oder Sat über eine Hausanlage sein. _________________ Geist ist Geil!
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