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Mal angenommen Mieter A wohnt bei Wohnungsbaugesellschaft B zur Miete. Mieter A hat beim Einzug nicht feststellen können, dass die Fenster nicht richtig schliessen und hat es erst jetzt im Laufe der Monate festgestellt. Wenn Mieter A sich ans Fenster gestellt hat hat er immer ein leichten Luftzug verspürt. Wenn jetzt der Mieter A eine Firma kommen lassen würde die das in Ordnung bringt. Müßte die Kosten die Wohnungsbaugesellschaft tragen? Bzw. wäre die Wohnungsbaugesellschaft dazu verpflichtet, dass die Fenster ordnungsgemäss schliessen?
Der Mieter meldet dem Vermieter den Mangel mit der Bitte um Behebung. Reagiert der Vermieter nicht (also Funkstille für z.B. 2 Wochen) so meldet der Mieter sich erneut mit dem Problem mit der nachdrücklichen Aufforderung zur Behebung und kündigt vorsorglich schon mal eine später vorzunehmende Mietminderung an falls keine Behebung bis zum Termin x (drei bis vier Wochen später) erfolgt. Nach ereignislosem Ablauf der Frist wendet sich Mieter an Anwalt für Mietrecht und klärt die Möglichkeit einer Mietminderung.
Jap, wobei dann noch zu klären wäre ob der jetzige Zustand vertragsgemäß ist oder nicht. Wenn er es ist, dann ist eine Mietminderung nicht möglich.
Von einer Reparatur durch den Mieter ist in jeden Fall abzuraten. Das ist zum einen nicht seine Aufgabe und zum anderen, wer die Musik bestellt bezahlt se auch.
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