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Gartenpflege zu Lasten des Mieters

 
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Bimbel67
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 14:13    Titel: Gartenpflege zu Lasten des Mieters Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Vermieter (Baugenossenschaft) lässt in einem Gemeinschaftsgarten und Hauszugang regelmäßig die Hecken schneiden und verteilt die kosten über die Jahresabrechnung an die Mieter.
Nun wird (ebenfals vom Landschaftgärtner durchgeführt) im Garten ein baum gefällt.
Sind die Kosten der Gartenpflege Sache des Mieters und wo sind die Grenzen?


Danke für´s Antworten Smilie
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer AZ 7C 109/03 : Vermietersache

Gucks du hier!

Anders könnte es aber ausfallen, wenn die Mieter die Baumfällung ausdrücklich gewünscht haben, nur weil etwa das Laub ihre parkenden Autos oder sauberen Balkone verschmutze.
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Damit das nicht so als "alleinseligmachende Wahrheit" stehenbleibt: Das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer ist nicht der Nabel der deutschen Rechtsprechung. Es gibt auch
Schrifttum und Urteile anderer Instanzgericht, die genau zum entgegengesetzten Ergebnis kommen, höchstrichterliche Rechtsprechung, die dann zu einer einheitlichen Behandlung führen würde, ist (mir) nicht bekannt.

Es wird also im Streitfall darauf ankommen, an welchen Richter man gerät.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde die Begründung des AG sehr gut, weil es auf die Beseitigung einer Gefahrenquelle abstellt.

Davon, dass der eingangs erwähnte Baum eine Gefährdung darstellt, ist aber hier nichts zu lesen. Wenn der gefällte Baum also durch einen anderen, kleineren und/oder pflegeleichteren, ersetzt wird, düften die Kosten unter "Erneuerung von Gehölzen" fallen und somit umlagefähig sein.

 
_________________
Shit happens
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 26.01.09, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

In erster Linie müsste man ersteinmal wissen, warum dieser Baum gefällt wurde. Das Ausgangsposting gibt dazu nichts her, so dass auch der Urteilstenor des AG Gelsenkirchen überhaupt nicht ausreicht, um Aussagen treffen zu können.
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pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn es hier noch nicht feststeht aus welchem Grund der Baum gefällt wurde sind diese Urteile interessant.

Hier habe ich aber was anderes gelesen wie es das AG Gelsenkirchen Buer ausdrückt.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Gartenpflege-Kosten.htm

Die Amtsgerichte Düsseldorf, Münster, Steinfurt und Hamburg kamen bei Fragen rund um die Umlagefähigkeit von Kosten im Zusammenhang mit der Gartenpflege zu folgenden Urteilen: Ein abgestorbener oder erkrankter Baum darf vom Vermieter auf Kosten der Mietergemeinschaft entfernt und ersetzt werden.

Die Kosten für die Entfernung eines kranken Baumes sind als Gartenpflegekosten auf die Mieter umlegbar (AG Düsseldorf 33 C 6544/02 WM 2002, 498)

Die Beseitigung eines zu groß gewordenen Baumes gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn er zu viel Schatten auf die Wohnungen des eigenen Mietshauses wirft. (AG Düsseldorf, Az. 33 C 6544/02, aus: WM 2002, S. 49

http://www.lt-net.de/service/recht_urteile/10_wohnen_bauen/Baumfaellen.html
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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