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Verfasst am: 23.01.09, 20:23 Titel: Arbeit statt Strafe
Wenn jemand zu 60 Tagessätzen zu jeweils 15Euro verurteilt wurde und er will lieber Arbeit statt Strafe beantragen, wieviel Tage müßte man dafür dann arbeiten?
Das Projekt Arbeit statt Strafe ist nach meinen Wissen nur bei Geldstrafen möglich und nicht bei Freiheitsstrafen die verhängt wurden oder?
ich finde gerade nicht wo es steht - meine aber, dass das Gericht die Höhe eines Tagessatzes an den Monatsverdienst des zu verurteilenden geteilt durch 30 bindet.
Verfasst am: 27.01.09, 10:03 Titel: Re: Arbeit statt Strafe
Toshi78 hat folgendes geschrieben::
Wenn jemand zu 60 Tagessätzen zu jeweils 15Euro verurteilt wurde und er will lieber Arbeit statt Strafe beantragen, wieviel Tage müßte man dafür dann arbeiten?
Das Projekt Arbeit statt Strafe ist nach meinen Wissen nur bei Geldstrafen möglich und nicht bei Freiheitsstrafen die verhängt wurden oder?
Pro Tagessatz sind (je nach Bundesland) 4 - 6 Stunden gemeinnütziger Arbeit nötig. Und selbstverständlich gilt das nur für Geldstrafen. _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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