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Stellplatz untervermieten

 
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gula
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 13:07    Titel: Stellplatz untervermieten Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

kann ein Mieter einen Stellplatz, den er mitmieten muss, untervermieten? Braucht er hierzu die Zustimmung des VM? Und sollte es möglich sein, was ist zu beachten?
Braucht man einen bestimmten Versicherungsschutz oder muss man noch andere Punkte berücksichtigen?

Danke und Gruß
gula
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM muss einer Gebrauchsüberlassung bzw. Untervermietung zustimmen. In der Regel kann der VM dies nicht verweigern. Der Mieter sollte sich aber klar werden, dass er dann selber zum VM wird. Das heisst wenn der Untermieter die Miete mindert, weil zum Beispiel die Zufahrt neu gemacht wird und er seinen Stellplatz nicht nutzen kann, dann muss er sich darum kümmern und zusehen wie er an sein Geld kommt. Unabhängig davon ob der Untermieter zahlt oder nicht, der Mieter bleibt gegenüber dem VM in voller Haftung. Er kann dann nicht auf den Untermieter verweisen und sagen der VM soll sich an den wenden.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
muss (...) zustimmen. In der Regel kann (...) dies nicht verweigern.
Aaah ja.... Lachen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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