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Mietminderung wegen schon beim Einzug bekannter Mängel?

 
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Willibaldus44
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Anmeldungsdatum: 27.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 20:04    Titel: Mietminderung wegen schon beim Einzug bekannter Mängel? Antworten mit Zitat

Hallo Community,

ich gehe davon aus, dass ein Mieter nicht nach 3 Monaten in denen er bereits regulär in einem Zimmer gewohnt und auch Miete bezahlt hat, bemerken kann, dass das Zimmer ja gar keinen Heizkörper besitzt und er daher die Miete um 30% des Gesamtbetrages (incl. Nebenkosten) mindern kann.

Ich gehe viel mehr davon aus, dass er die Miete gar nicht mindern kann, da sämtliche Gegebenheiten für ihn bei der Besichtigung und beim Einzug schon ersichtilich waren und selbst wenn für diesen Fall eine Mietminderung rechtens wäre, diese nur von der Miete (excl. Nebenkosten) abgezogen werden könnte.

Habe ich die Rechtslage annährend korrekt beschrieben?

Vielen Dank

Willi
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Bis auf die Tatsache, dass Mietminderungen von der Bruttomiete erfolgen, schon.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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