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Verfasst am: 27.01.09, 22:17 Titel: Mietforderung von Ex
Hallo an alle.
Ich höre immer wieder, dass Beziehungen nach einem beendeten Studium enden und einer der Partner dem anderen das Studium mehr oder weniger finanziert hat.
Ich denke mir einfach mal den Fall, dass zwei Personen vor 5 Jahren einen Mietvertrag unterschrieben haben. Da nur der eine arbeitet die andere halt studiert übernimmt er die finanzielle Last auf sich. Nach dem Studium der Frau arbeitet sie 6 Monate und beteiligt sich an der Miete und ein bisschen mehr als finanziellen Ausgleich. Dann kennt sie einen anderen kennen und zieht ab. Diese Geschicht hörte ich schon öfters in der Stammkneipe.
Kann der "Gehörnte" jetzt etwas zurückverlangen oder bleibt er als edler Spender der Welt erhalten?
waren die beiden eine sog. nichteheliche Lebensgemeinschaft? Wenn ja, wird es in der Regel schwer sein, im Vertrauen auf den Bestand dieser Beziehung Geleistetes zurückzufordern.
Wenn es aber nur z.B. eine WG war, sieht es evtl. anders aus. Aber uahc da müßte man ggf. beweisen, dass eine Rückforderung gewollt/vereinbart war. _________________ Gruß
Peter H.
ja es war eine eheähnliche Gemeinschaft, somit sieht es also rechtlich sehr schlecht, beziehungsweise hoffnungslos aus da was zurück zu fordern. Na, ja. Selig den "Finanziers" die anderen durch das Studium schleppen.
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