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80 Stunden Arbeitsvertrag

 
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klip
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 08:39    Titel: 80 Stunden Arbeitsvertrag Antworten mit Zitat

Hallo erstmal,

Wer kann mir erklären, warum ein Arbeitgeber versucht, Mitarbeitern einen 80 Stunden Vertrag "anzudrehen", obwohl diese eigentlich bislang vielmehr gearbeitet haben. Mir ist schon klar, dass er Lohnkosten sparen will, aber gibt es dahinter noch arbeitsrechtliche Dinge, die eine Rolle spielen? Ich denke dabei an verminderten Kündigungsschutz o. ä.

Vielen Dank schon vorab

klip
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Tastenspitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt Ich geh mal davon aus, dass es sich um 80 Stunden im Monat handelt, oder??
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Laut Teilzeit u. Befristungsgesetz düfen Teilzeitler nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitmitarbeiter (es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.)

Von daher fallen mir keine andere Gründe ein als Sparen.

Beachten sollte man als AN, dass bei einem Teilzeitvertrag dann auch Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld und Elterngeld nach diesem Satz berechnet werden. Da bleibt beim ALG meist nicht mal mehr der Hartz IV Satz übrig.

Eins fällt mir noch ein, bei Teilzeitlern kann man u.U. die Feiertage wegtricksen, wenn nach Dienstplan gearbeitet wird und der AG einem an Feiertagen einfach laut Dienstplan nicht einsetzt.

Ein andere aber in meinen Augen illegaler Trick wäre, dann mit Überstunden wieder aufzustocken, bei Krankheit oder Urlaub aber nur die 80h zu zahlen.

MfG
Matthias
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ein andere aber in meinen Augen illegaler Trick wäre, dann mit Überstunden wieder aufzustocken, bei Krankheit oder Urlaub aber nur die 80h zu zahlen.


Das dürfte aber einer der Hauptgründe sein warum so etwas angestrebt wird.

Zwei 80 Steunden Kräfte sind wesentlich flexibller einzusetzen als eine 160 Stunden Kraft.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Zwei 80 Steunden Kräfte sind wesentlich flexibller einzusetzen
und bringen erfahrungsgemäß auch mehr Leistung
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
als eine 160 Stunden Kraft.
Winken
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stern3007
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Einsparung von Überstundenzuschlägen?
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

stern3007 hat folgendes geschrieben::
Einsparung von Überstundenzuschlägen?
Zum Beispiel. Zwei Leute rechnen zusammen eher weniger Mehrstunden ab als einer. Lachen
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stern3007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Zum Beispiel. Zwei Leute rechnen zusammen eher weniger Mehrstunden ab als einer. Lachen

Für Mehrarbeitsstunden entfallen keine Zuschläge, sondern erst für Überstunden. Überstunden entstehen aber erst dann, wenn man das Stundensoll einer Vollzeitkraft überschreitet.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

stern3007 hat folgendes geschrieben::
Für Mehrarbeitsstunden entfallen keine Zuschläge, sondern erst für Überstunden. Überstunden entstehen aber erst dann, wenn man das Stundensoll einer Vollzeitkraft überschreitet.
Der Begriff ist mir eigentlich ziemlich egal. Die Erfahrung lehrt, daß zwei einzelne MA in Summe weniger MehrarbeitsÜberStunden aufschreiben als nur einer.
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