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Wer trägt Kosten für den Gutacher?

 
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Wega.ZW
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2007
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 22:31    Titel: Wer trägt Kosten für den Gutacher? Antworten mit Zitat

Hallo,

mal eine Frage.
Bei Mieter A bestehen Mängel in der Wohnung. Mieter A hört sämtliche Geräusche aus dem Bad des Nachbarn. (Bad grenzt direkt an das Schlafzimmer von Mieter A)
Zu genauen Prüfung des Mangels beauftragt Der Vermieter einen Gutachter.

Wer trägt eigentlich die Kosten des Gutachters? Ist das dann u.a. abhängig, was der Gutachter feststellt? Also Mangel berechtigt oder nicht?

Oder bezahlt generell der, der den Gutachter beauftragt?

Mfg

@Wega
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

In der Regel erstmal derjenige der den Spass bestellt hat. Evtl. kann allerdings dann die Kosten wieder eingeklagt werden.
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