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Muss selber Tapezieren & Streichen,bei Auszug Tapete run

 
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Bullmoose
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 11:29    Titel: Muss selber Tapezieren & Streichen,bei Auszug Tapete run Antworten mit Zitat

Huhu zusammen,

ich habe vor in eine andere Wohnung zu ziehen. Diese wird kernsaniert.
Der Vermieter legt überall neue Böden und streicht die Decken.
Ich bekomme die Wohnung mit rohen Wänden übergeben und werde in Eigenleistung Tapezieren und Sreichen. Der Vermieter möchte das die Tapete beim Auszug wieder entfernt wird, so hat er es mir mündlich mitgeteilt. Muss ich die Tapete beim Auszug wirklich wieder entfernen?
Ich bekomme heute oder morgen den Mietvertrag zugeschickt, deshalb kenne ich leider die genaue Klausel noch nicht.

VG & Danke im voraus

Bullmoose
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Formularklausel nach dem der Mieter die Tapeten entfernen muss wird unwirksam sein.
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Bullmoose
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hi und vielen Dank für die Antwort.
Habe soeben den neuen Mietvertrag erhalten.
Das ist ein Wohnungsmietvertrag des XXX Haus und Grundbesitzerverein. Fassung Oktober 2006 .

Folgende Klauseln:
§9 Übergabe des Mietobjektes, Instandhaltung, Instandsetzung und Schönheitsreparaturen
ich verkürze das mal.
Die Wohnung wird renoviert übergeben (Wände sind zum Tapezieren durch den Mieter vorbereitet, bei Auszug hat der Mieter die angebrachten Tapeten zu entfernen.

Formulierungsfehler??? Die Wände sind doch durch den Vermieter vorbereitet?

§27 Sonstiges
Beim Vertragsende ist die Wohnunh vom Mieter an den Vermieter wie übernommen zurück zu geben. Die Tapeten sind von den Wänden zu entfernen. Decken sind zu streichen.


Wozu bin ich dann eigentlich beim Auszug verflichtet?

VG und allen ein Schönes Wochenende.

Bullmoose
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Um das sagen zu können, wären genau die verkürzten Passagen von Interesse.
Eine Verpflichtung, bei Vertragsende die Tapeten zu entfernen ist, ist in jedem Fall unwirksam. Der Mieter wird das also nicht tun müssen.
Sonst steht da nichts zu Schönheitsreparaturen?
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Bullmoose
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hi und Danke für Deine Antwort.

Also...
Bei § 9 stehn Schönheitsreparaturen während der Mietzeit und das diese vom Vermieter selber getragen werden.
Küche, Bade und Duschräume - alle 3 Jahre
Wohn und Schlafräume, Fluren, Dielen und Toiletten - alle 5 Jahre
Nebenräume - alle 7 Jahre

(ich weiß aber jetzt schon das ich weniger als drei Jahre dort Wohnen möchte).

Zudem gibt es einen § 19 - SChönheistreparaturen bei Vertragsende
Dieser § und alle Unterpunkte dazu, ist dick durchgestrichen, quasi über die ganze Seite.

Muss ich dann überhaupt was machen?Smilie

LG Bullmoose
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pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Bullmoose hat folgendes geschrieben::
Also...
Bei § 9 stehn Schönheitsreparaturen während der Mietzeit und das diese vom Vermieter selber getragen werden.
Küche, Bade und Duschräume - alle 3 Jahre
Wohn und Schlafräume, Fluren, Dielen und Toiletten - alle 5 Jahre
Nebenräume - alle 7 Jahre
Lese ich das richtig das der Vermieter die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit selbst durchführt und der Mieter davon entbunden ist ? ? ?

Bullmoose hat folgendes geschrieben::
(ich weiß aber jetzt schon das ich weniger als drei Jahre dort Wohnen möchte).
Wenn Sie weniger wie drei Jahre dort wohnen müsste der tatsächlichen Zustand der Wohnung berücksichtigt werden.
Da aber, wenn der Vermieter für die Schönheitsreparaturen zuständig ist, Sie nichts damit zutun haben müssten Sie ja quasi eine Entrenovierung in Form von Tapeten abreißen vornehmen und das ist meines Wissens nicht möglich.

Gruß
pcwilli
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Bullmoose
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Bullmoose hat folgendes geschrieben::
Also...
Bei § 9 stehn Schönheitsreparaturen während der Mietzeit und das diese vom Vermieter selber getragen werden.
Küche, Bade und Duschräume - alle 3 Jahre
Wohn und Schlafräume, Fluren, Dielen und Toiletten - alle 5 Jahre
Nebenräume - alle 7 Jahre
Lese ich das richtig das der Vermieter die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit selbst durchführt und der Mieter davon entbunden ist ? ? ?

Gruß
pcwilli


Sorry... Verschrieben... Die Schönheisreperaturen während der Mietzeit werden vom Mieter übernommen.

VG Harald
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