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Anmeldungsdatum: 18.12.2008 Beiträge: 71 Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis
Verfasst am: 30.01.09, 02:28 Titel: Veröffentlichung von Gerichtsakten aus Zivilprozess
Was genau darf problemlos veröffentlicht werden?
Das Urteil. OK. Und weiter?
Die eigenen Schriftsätze? Die der Gegenseite? Was muss man streichen?
Anders gesagt: Die Anträge dienen ja nur der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung. Und die ist ohnehin öffentlich. Also ist alles, was bis Verfahrensende nicht vom Gericht gerügt wurde auch ohne weiteres publizierbar, abgesehen vielleicht von personenbezogenen Daten. Das wäre meine Interpretation.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 30.01.09, 12:54 Titel:
Die Schriftsätze dürften wohl dem Urheberrecht unterliegen (die *Anträge* mögen vielleicht öffentlich gestellt werden, die Schriftsätze bekommt die Öffentlichkeit im Gerichtssaal hingegen nicht zu lesen).
Ob im Einzelfall ein besonderes Interesse begründet werden kann (etwa bei einem Prozeß gegen eine bekannte Abzockerfirma oder ein betrügerisches Versandhaus), müßte man jeweils prüfen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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