Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schadenersatz des Mieters bei fristloser Kündigung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schadenersatz des Mieters bei fristloser Kündigung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
scot
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 14:10    Titel: Schadenersatz des Mieters bei fristloser Kündigung? Antworten mit Zitat

Ein Mieter mietet sich für einen Zeitraum von 10 Wochen in ein möbliertes Zimmer (Untermietzimmer) in einer Wohnung ein. Der Mietvertrag ist von anfang an befristet.
Die Vermieterin betritt jedoch in Abwesenheit des Mieters dessen Zimmer, räumt Dinge um und verlangt beispielsweise vom Mieter das Fensterbrett nicht mit Blumen zu verstellen, damit der Mieterin das tägliche Lüften möglich sei (also keinerlei Bewußtsein dafür, dass ein vermeitetes Zimmer für den Vermieter tabu ist).
Nachdem sich der Mieter gegen das Betreten des Zimmers und Umstellen seines Eigentumes wehrt, erhält er von der Vermieterin am 28.1. die Kündigung mit Gültigkeit zum 31.1.
Diese Kündigung wird damit begründet, dass der Mieter den vorgeschriebenen Regeln zum Lüften des Zimmers nicht nachgekommen sei (der Mieter hat jedoch - obwohl wohl dazu nicht mal verpflichtet - 2x täglich das Fenster für ca. 5 Minuten komplett geöffnet.
Die Begründung der Kündigung ist also vermutlich hinfällig und die Kündigung selber auch.

Die Fragen dazu:
1. Mit welchen Fristen kann ein Vermieter ein möbliertes Untermietzimmer überhaupt kündigen?
2. Angenommen, der Mieter sucht, weil das Zusammenleben mit der Vermieterin nicht mehr zumutbar ist (unzulässiges Betreten des Zimmers durch Vermieterin) in der von der Vermieterin geforderten Frist das Weite. Inwieweit kann der Mieter Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin geltend machen (z.B. weil er sich als Alternative ein teureres Zimmer suchen musste bzw im Hotel wohnen muss)?

Vielen Dank!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kündigung ist möglich spätestens am 15. mit Wirkung zum Monatsende (§ 573c BGB). Diese Kündigung wird also zum 28.2. wirksam.

Schadenersatzforderungen kann der Mieter nicht stellen, weil er ja nicht früher raus muss, sondern freiwillig früher auszieht.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
scot
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das die Kündigung unwirksam ist und ersatzweise erst für Ende Februar gilt hatte ich schon vermutet.
Der Mieter könnte jedoch seinerseits aufgrund des ungewollten Zutrittes des Vermieters fristlos kündigen. Da er ja dann ersatzweise woanders wohnen muss und (da er sich in München befindet) dafür höhere Mieten als beim vorherigen Vermieter zahlen muss, rechtfertigt das keinen Anspruch gegen den ersten Vermieter? Schließlich hat dieser ja den vorfristigen Auszug des Mieters zu vertreten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

So rum wäre das durchaus denkbar. Aber man muss auch bereit sein, wegen so was vor Gericht zu ziehen.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.