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Veranlagung zur Steuer im Trennungsjahr und Steuerklassen

 
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Udo1234
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 19:40    Titel: Veranlagung zur Steuer im Trennungsjahr und Steuerklassen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich möchte Euch um eine Einschätzung für den folgenden Fall bitten:

Ehepaar trennt sich (Beginn Trennungsjahr) am 02.01.2008.

Mann hat Lohnsteuerklasse 5, arbeitet aber nicht auf Lohnsteuerkarte, sondern hat einen "500 EUR Job" (Niedriglohn- bzw. Midi-Job in Anlehnung an einen 400 EUR Job).

Frau hat Lohnsteuerklasse 3, arbeitet auf bei einem Vollzeit-Job auf Lohnsteuerkarte.

- Wird das Ehepaar standardmäßig 2008 zusammen veranlagt (war bisher immer so)?

- Angenommen die Frau beantragt für 2008 die getrennte Veranlagung. Wird sie dann nach Lohnsteuerklasse 3 oder als Single (Lohnsteuerklasse 1 oder 2) abgerechnet?

Danke und Gruß
Udo
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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 01.02.09, 13:21    Titel: Re: Veranlagung zur Steuer im Trennungsjahr und Steuerklasse Antworten mit Zitat

Udo1234 hat folgendes geschrieben::

- Wird das Ehepaar standardmäßig 2008 zusammen veranlagt (war bisher immer so)?

Standardmäßig wird niemand irgendwie veranlagt, dass beantragt der Steuerpflichtige selbst mit dem Kreuzchen in der Erklärung...
Zitat:

- Angenommen die Frau beantragt für 2008 die getrennte Veranlagung. Wird sie dann nach Lohnsteuerklasse 3 oder als Single (Lohnsteuerklasse 1 oder 2) abgerechnet?


Ja.

Getrennte Veranlagung heißt zwei verschiedene Steuererklärungen- und der Verzicht aufs Ehegattensplitting.

Dadurch entstehen der Frau allerdings Nachteile, da sie durch das Splitting beim Einkommen des Mannes Vorteile hätte- eine zu erwartende Steuererstattung steht allerdings beiden Ehegatten zu gleichen Teilen zu,
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Udo1234
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 13:57    Titel: Re: Veranlagung zur Steuer im Trennungsjahr und Steuerklasse Antworten mit Zitat

Danke Dir für Deine Antwort! Smilie

häschen hat folgendes geschrieben::

Udo1234 hat folgendes geschrieben::

- Wird das Ehepaar standardmäßig 2008 zusammen veranlagt (war bisher immer so)?

Standardmäßig wird niemand irgendwie veranlagt, dass beantragt der Steuerpflichtige selbst mit dem Kreuzchen in der Erklärung...


Ich dachte, dass das FA z.B. standardmäßig zusammen veranlagt und nur auf Antrag getrennt. Wieder etwas gelernt. Idee

häschen hat folgendes geschrieben::

Zitat:

- Angenommen die Frau beantragt für 2008 die getrennte Veranlagung. Wird sie dann nach Lohnsteuerklasse 3 oder als Single (Lohnsteuerklasse 1 oder 2) abgerechnet?


Ja.

Getrennte Veranlagung heißt zwei verschiedene Steuererklärungen- und der Verzicht aufs Ehegattensplitting.

Dadurch entstehen der Frau allerdings Nachteile, da sie durch das Splitting beim Einkommen des Mannes Vorteile hätte- eine zu erwartende Steuererstattung steht allerdings beiden Ehegatten zu gleichen Teilen zu,


Ich bin in dem ganzen Thema leider nicht besonders fit, daher möchte ich nochmal nachfragen, ob ich alles so richtig verstanden habe.

Die Frau lässt es am besten bei gemeinsamer Veranlagung für 2008, da sie sonst als Single mit Lohnsteuerklasse 1 oder 2 und ohne Ehegattensplitting abgerechnet wird.

Bei getrenter Veranlagung müßte sie wegen der neuen Lohnsteuerklasse 1 oder 2 einiges an Steuern nachzahlen.

Wäre über ein kurzes Feedback dankbar. Smilie
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kleineroteHexe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 17:37    Titel: Re: Veranlagung zur Steuer im Trennungsjahr und Steuerklasse Antworten mit Zitat

Udo1234 hat folgendes geschrieben::

Mann hat Lohnsteuerklasse 5, arbeitet aber nicht auf Lohnsteuerkarte, sondern hat einen "500 EUR Job" (Niedriglohn- bzw. Midi-Job in Anlehnung an einen 400 EUR Job).

Frau hat Lohnsteuerklasse 3, arbeitet auf bei einem Vollzeit-Job auf Lohnsteuerkarte.


Bei einem mehr als gerinfügigen Job (mehr als 400,01 € mtl.) ist Lohnsteuer und SV zu berechnen. Also müsste hier auf jeden Fall bei Steuerklasse 5 Lohnsteuer bezahlt worden sein?
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Raiden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich dachte, dass das FA z.B. standardmäßig zusammen veranlagt und nur auf Antrag getrennt


Das ist auch so!
_________________
MfG Raiden

Niveau ist keine Handcreme
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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 02.02.09, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Raiden hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Ich dachte, dass das FA z.B. standardmäßig zusammen veranlagt und nur auf Antrag getrennt


Das ist auch so!


Das stimmt so nicht ganz- das FA geht zwar grundsätzlich davon aus, dass Eheleute zusammen veranlagt werden- getrennte Veranlagung ankreuzen ist kein Antrag...
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Raiden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zusammenveranlagung wird bei Ehegatten, sofern nicht getrennt gewählt wird, unterstellt.
_________________
MfG Raiden

Niveau ist keine Handcreme
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Udo1234
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 13:23    Titel: Re: Veranlagung zur Steuer im Trennungsjahr und Steuerklasse Antworten mit Zitat

Vielen Dank an Euch alle! Smilie

Hat mir wirklich weiter geholfen! Idee
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