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Verfasst am: 02.02.09, 21:00 Titel: Nebenkosten absichtlcih zu niedrig angesetzt?!?
Herr A zieht am 1.4. aus seiner Wohnung aus.
Er hat die gNebenkosten gezahlt, die der Vermieter festgesetzt hatte.
Bei Einzug am 01.01 wurden die Zählerstände am Wasserzähler und an den Heizungen abgelesen.
Herr A hat in der Zeit nicht geheizt und wenig Wasser verbraucht.
Nun bekommt Herr A eine Nebenkostenabrechnung, in der er 300 Euro nachzahlen soll für den Verbrauch an Heizungswärme. Man bedenke, laut Röhrchen nur Verbrauch.
Kann es sein dass der Vermieter die Nebenkosten mit Absicht zu gering angesetzt hat um die Wohnung attraktiv zu machen.
Es ist ein 8 Parteien Haus gewesen. Die anderen haben sehr wohl Verbrauch gehabt, dieser wurde 50:50 umgelegt. 50% Verbrauch, 50% Grundkosten.
WIe kann das angehen?
Danke euch! _________________ Wer viel spricht hat weniger Zeit zum Denken
Wer viel spricht, hat nicht unbedingt etwas gesagt!!!!
Das kann angehen und ist auch durchaus gängige Praxis. Leider ist das nicht verboten. Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass überhaupt eine Vorauszahlung vereinbart werden muss. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
irgendwie komme ich mit den genannten daten nicht zurecht. Herr A ist zu 01.01. eingezogen und zum 01.04. ausgezogen. Soll das heißen, dass sich die geforderte Nachzahlung auf lediglich 3 Monate bezieht?
Etwas mehr Informationen wären in diesem Zusammenhang ratsam.
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